
[ Kompetenzen ]
[ Versicherung.Leistung ]
Versicherungsrecht!
Versicherungsrecht stellt einen besonderen Regelungsbereich des bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts dar. Es regelt das Verhältnis zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen, sowie im öffentlich-rechtlichen Bereich die Versicherungsaufsicht.
Neben den Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ist das private Versicherungsrecht vor allem im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt.
Kfz Versicherung, Hausratversicherung, Wohngebäudeversicherung, Feuerversicherung, Einbruchdiebstahl- und Raubversicherung, Reisegepäckversicherung, Reiserücktrittskosten-Versicherung, Haftpflichtversicherung, Produkthaftpflichtversicherung, Lebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung, Transportversicherung, Vertrauensschadenversicherung, Warenkreditversicherung, Bauleistungsversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung, Umwelthaftpflicht-Versicherung, Umweltschadenversicherung, D&O Versicherung.
E-Mail: info@kanzlei-kuebler.biz
[ Verkehr.Unfall ]
Verkehrsunfallregulierung!
Den betroffenen Personen eines Verkehrsunfalles stellen sich oftmals Schwierigkeiten. Wer hat Schuld? Wie gestaltet sich die Unfallabwicklung? Wie gehe ich vor?
Die Regulierung eines Verkehrsunfalls, selbst wenn dieser unverschuldet ist, gestaltet sich zunehmend schwierig und ist mit großem Aufwand verbunden. Die Haftpflichtversicherungen sind bemüht, Ihre berechtigten Ansprüche möglichst gering zu halten. Wir versuchen dem von Beginn an entgegenzuwirken und streben eine konsequente und schnelle Abwicklung an.
Neben der Überprüfung und Bezifferung Ihrer Ansprüche übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit den Unfallbeteiligten, Versicherungen, Ärzten sowie den Reparaturwerkstätten und Gutachtern. Für sie ist gewährleistet, dass Sie nicht auf Kosten sitzen bleiben und mit zeitlichem Aufwand konfrontiert werden. Wir helfen Ihnen bei:
- Fremd- oder Eigenverschulden;
- Kaskoschäden;
- Haftpflichtschäden;
- Unfallregulierung;
- Berechnung und Prüfung des tatsächlichen Sachschadens;
- Bezifferung von Schmerzensgeldansprüchen.
Wir raten Ihnen, möglichst frühzeitig, am besten direkt nach dem Unfall, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
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Bußgeld/Führerschein!
Wenn Sie einen Bußgeldbescheid erhalten oder Ihnen der Führerscheinentzug droht, sind wir für Sie der richtige Ansprechpartner. Wir prüfen, ob sich ein Vorgehen lohnt bzw. Sinn macht, so dass keine weiteren unnötigen Kosten entstehen. Wir helfen Ihnen bei:
- Geschwindigkeitsverstößen;
- Alkoholverstößen;
- Handyverstößen
- Rotlichtverstößen
- Parkverstößen;
- Abstandsverstößen
und allen weiteren Ordnungswidrigkeiten. Im Rahmen der Strafverteidigung stehen wir Ihnen bei einem strafrechtlich relevanten Vorwurf, wie zu Beispiel bei
- Trunkenheit im Verkehr
- unerlaubten Entfernen vom Unfallort;
oder - der Gefährdung des Straßenverkehrs
zur Seite.
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[ Arbeit.Soziales ]
Arbeitsrecht!
Das Arbeitsrecht regelt im Wesentlichen das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Individualarbeitsrecht) sowie zwischen Gewerkschaft/Betriebsräten/Personalräten und Arbeitgeberverbänden/Arbeitgebern (Kollektivarbeitsrecht). Neben den allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen aus dem Grundgesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (insbesondere Dienstvertrag), umfasst das Arbeitsrecht viele spezielle Gesetze und Verordnungen für einzelne Interessengruppen wie zum Beispiel:
Kündigungsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz, Tarifvertragsgesetz, Mitbestimmungsgesetze, Altersteilzeitgesetz, Gewerbeordnung, Handelsgesetzbuch (Handlungsgehilfen und Handlungslehrlinge), Teilzeit- und Befristungsgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesurlaubsgesetz, Arbeitszeitgesetz, Mutterschutzgesetz, Bundeselterngeldgesetz, Arbeitsplatzschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Berufsbildungsgesetz, Ausbildungsverordnungen der einzelnen Berufe, Arbeitsschutzgesetz, Geringfügige Beschäftigung, Schwerbehindertenrecht, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz, Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, Arbeitsgerichtsgesetz.
Für einzelne Personengruppen wie schwangere Frauen, Menschen mit physischem oder kognitivem Handikap, Auszubildende, Betriebsräte, Führungskräfte, Mitarbeiter im Personalwesen, Gewerkschaftsvertreter, geringfügig Beschäftigte, Arbeitnehmer mit pflegebedürftigen Angehörigen, Geschäftsführer, Insolvenzverwalter, befristet Beschäftigte und Teilzeitbeschäftigte ist das Arbeitsrecht besonders relevant.
- Was ist bei Erhalt einer Kündigung zu beachten?
- Wie kann ich mich gegen eine Abmahnung wehren?
- Wann ist ein Abfindungsanspruch im Falle einer Kündigung gegeben?
- In welcher Höhe kann eine Abfindung verlangt werden?
- Was ist eine Kündigungsschutzklage und wie lange hat der Arbeitnehmer Zeit diese zu erheben?
- Wird der Arbeitnehmer durch eine Krankheit vor der Kündigung geschützt?
- Was ist ein Aufhebungsvertrag und warum ist dieser für den Arbeitnehmer gefährlich?
- Welche gesetzlichen Kündigungsfristen sind im Kündigungsfall für den Arbeitgeber zu beachten?
- Wann ist im Falle des Ausspruchs einer Kündigung eine sogenannte Sozialauswahl zu treffen?
- Was ist vor dem Ausspruch einer krankheitsbedingten Kündigung zu beachten?
- Wann kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen?
- Kann auch ohne eine Abmahnung eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden?
- Darf ein befristetes Arbeitsverhältnis gekündigt werden?
- Muss der Arbeitgeber dreimal abmahnen bevor er verhaltensbedingt kündigt?
- Muss ich bei einem Prozessverlust vor dem Arbeitsgericht auch die Anwaltskosten des Gegners tragen?
Im Bereich des Arbeitsrechts, stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Seite. Wir beraten mittelständische Unternehmen und Handwerker in der Region Schwaben, Ostalbkreis, dem Landkreis Heidenheim und zahlreiche Arbeitnehmer in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Sozialrecht!
Das Sozialrecht dient der Ausfüllung des grundgesetzlich garantierten Sozialstaatsprinzips. Es regelt vor allem die Rechtsbeziehungen zwischen der öffentlichen Verwaltung (Arbeitsagentur, Jobcenter, Krankenkassen, …) und den Bürgern als Sozialversicherten, Antragsstellern und Leistungsempfängern. Neben den allgemeinen rechtlichen Rahmenbedingungen aus dem Grundgesetz und dem Sozialgesetzbuch, sind eine Vielzahl an Spezialgesetzen zu beachten.
Um in sozialrechtlichen Angelegenheiten den Überblick zu bewahren, empfiehlt es sich, frühzeitig anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Wir helfen Ihnen gerne! E-Mail: info@kanzlei-kuebler.biz
[ Bau.Immobilie ]
Bau- und Architektenrecht!
Baurecht gliedert sich in die Bereiche öffentliches Baurecht und privates Baurecht.
Im öffentlichen Baurecht geht es hauptsächlich um Fragen der Baugenehmigung und der finanziellen Beteiligung der Bauherren für die Erschließung oder die Herstellung von Bauland. Das private Baurecht regelt Angelegenheiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Neben den Regelungen im Baugesetzbuch und im Bundes-Immissionsschutzgesetz sind im öffentlichen Baurecht die landesrechtlichen Bestimmungen der Bauordnungen sowie die kommunalen Regelungen in Flächennutzungsplan und Bebauungsplan einschlägig. Baurecht ist auch Sicherheitsrecht, das heißt Gefahren sollen vermieden werden, indem den Bauherren bestimmte Vorgaben gemacht werden. Insofern sind auch der Nachbarschutz und die Nachbarbeteiligung relevant. Zudem haben umweltrechtliche Belange und der Immissionsschutz in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Dies gilt für Lärmschutz und den Schutz vor Geruchsbelästigungen.
Im privaten Baurecht gelten primär die Regeln des BGB zum Werkvertrag. Daneben spielt in vielen Fällen die VOB eine wichtige Rolle.
Durch die Spezialisierung auf den Bereich des Bau- und Architektenrechts sind wir in allen baurechtlichen Fragen der richtige Ansprechpartner.
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Immobilienrecht!
Als Käufer, Verkäufer oder Bauherr sind Sie mit Fragen aus dem Immobilienrecht konfrontiert. Die Klärung der Grundbuchlage oder die detaillierte Prüfung des Kaufvertrages erfordert fundierte Kenntnisse im Immobilienrecht. Als Wohnungskäufer sollten Sie die Teilungserklärung untersuchen und die Regeln im Wohneigentumsrecht kennen. Wir beraten und vertreten in diesen Fragen sowohl Wohnungsbauunternehmen genauso wie private Bauherren und Käufer. Sprechen Sie uns an.
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Mietrecht!
Das Mietrecht regelt das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter. Es wird unterschieden zwischen Wohnraummietrecht und gewerblichem Mietrecht. Ergänzt wird es durch das Wohnungseigentumsgesetzt, welches das Verhältnis zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern und der Gemeinschaft regelt.
Geregelt ist das Mietrecht im BGB (§§ 535 ff. BGB). In den §§ 549 ff. sind Sondervorschriften zur Form des Mietvertrages, zur Höhe der Kaution, zu den Betriebskosten, zur Miete und deren Erhöhungen, zum Vermieterpfandrecht, dem Wechsel der Vertragspartner, zur Kündigung sowie zu dem Zeitmietverträgen zu finden. Einzelne Vorschriften gelten auch für Geschäftsräume. Wichtige Nebengesetze sind die Betriebskostenverordnung und die Heizkostenverordnung.
Eine besondere Bedeutung hat das Mietrecht für Mieter und Vermieter, für Hausverwaltungen, Wohneigentümergemeinschaften und für Käufer/Kaufinteressenten von komplett oder teilweise vermieteten Objekten.
Ob bei der Gestaltung Ihres Mietvertrages, bei Problemen mit dem Mieter/Vermieter oder bei Fragen zu Ihrem Wohneigentum, wir unterstützen Sie gerne.
E-Mail: info@kanzlei-kuebler.biz
[ Umwelt.Agrar ]
Umweltrecht!
Das Umweltrecht stellt einen wichtigen Aspekt des öffentlichen Wirtschaftsrechts dar. Europarechtliche Vorgaben und neue Verordnungen wirken sich im Umweltrecht besonders aus und schaffen regelmäßig neue Verpflichtungen. Rechtliche Problemfelder ergeben sich zwischen den Bürgern/Gewerbetreibenden und den Hoheitsträgern. Wir beraten und vertreten im Umweltrecht sowohl Privatpersonen/Gewerbetreibende, genauso wie Gemeinden oder Verbände in entsorgungsrechtlichen Themen sowie in den Bereichen des Bau- und Planungsrechts, Immissionsschutzrecht, Recht der erneuerbaren Energien, Abfallwirtschaft, Gewässerschutz und Umweltstrafrecht.
Agrarrecht!
Das Agrarrecht umfasst den Bereich der Landwirtschaft, die Regelungen der Forstwirtschaft, Binnenfischerei und Jagd. Besonders geprägt wird das Agrarrecht durch das Grundgesetz. Die EU schafft in diesem Rechtsgebiet regelmäßig neue Verpflichtungen. Wir beraten und vertreten im Agrarrecht sowohl Privatpersonen/Gewerbetreibende genauso wie Gemeinden oder Verbände in landwirtschaftsrechtlichen Themen und im Natur- und Tierschutzrecht sowie im Bereich des Grundstücksverkehrsgesetz, Flurbereinigungsgesetz, Pflanzenschutzgesetz, Forst- und Jagdgesetz, Fischereirecht und dem Wasserrecht.
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[ Verwaltung.Behörde ]
Verwaltungsrecht!
Das Verwaltungsrecht bestimmt in vieler Hinsicht unseren Alltag. Jede Behörde und jedes Amt unterliegen dem Verwaltungsrecht. Es lässt sich als Bürger nicht vermeiden, mit diesem Rechtsgebiet in Berührung zu kommen. Ob beim Kindergeld, Elterngeld, bei Schul- und Zeugnisnoten, bei der Fahrerlaubnis oder bei Genehmigungen, die Vorschriften des Verwaltungsrechts sind ständiger Begleiter. Das Verwaltungsrecht ist das Recht zum staatlichen Handeln. Beschränkt wird dieses Rechtsgebiet u. a. durch nicht normierte Grundsätze, wie dem Verhältnismäßigkeitsprinzip und dem Übermaßverbot.
Wir beraten und vertreten im Verwaltungsrecht Privatpersonen/Gewerbetreibende, genauso wie Gemeinden oder Verbände. Gerne Helfen wir Ihnen auch bei der Korrespondenz oder der Antragsstellung mit/bei Behörden oder Ämtern.
E-Mail: info@kanzlei-kuebler.biz