+49 7322 1488781 buero@kanzlei-kuebler.biz

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) schützt werdende und stillende Mütter im Arbeitsverhältnis vor gesundheitlichen Risiken, Einkommensverlust und Kündigung. Es regelt Mutterschutzfristen, Beschäftigungsverbote, Lohnfortzahlung sowie besonderen Kündigungsschutz.

Die wichtigsten Regelungen:

  • Mutterschutzfrist: Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt (bei Früh- oder Mehrlingsgeburten zwölf Wochen).

  • Kündigungsschutz: Während der Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung ist eine Kündigung grundsätzlich unwirksam.

  • Beschäftigungsverbote: Bei gefährdender Arbeit oder auf ärztliche Empfehlung dürfen werdende Mütter nicht weiterarbeiten.

  • Mutterschaftsgeld: Wird von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber gemeinsam gezahlt.

 

Tipp: Wenn es zu Problemen mit dem Arbeitgeber kommt – z. B. wegen Kündigung, Arbeitsbedingungen oder Mutterschutzlohn – können Rechtsanwälte für Arbeitsrecht die Rechte werdender Mütter konsequent durchsetzen.

Beispiele aus der Praxis:

  • Eine Schwangere erhält eine Kündigung → Kündigungsschutz nach MuSchG greift.

  • Der Arbeitgeber will die Mitarbeiterin während der Mutterschutzfrist beschäftigen → nicht zulässig.

  • Unklarheiten bei der Berechnung von Mutterschutzlohn → rechtliche Prüfung sinnvoll.