Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben rechtlich zulässig umzusetzen. Sie wird vom zuständigen Bauamt erteilt, nachdem geprüft wurde, ob das geplante Bauprojekt den Vorgaben des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts entspricht.
Ohne Baugenehmigung darf in Deutschland nicht einfach gebaut werden – bei größeren Bauvorhaben ist sie zwingend erforderlich. In manchen Fällen ist ein vereinfachtes Verfahren oder eine Genehmigungsfreistellung möglich – etwa bei bestimmten Wohnbauten.
Voraussetzungen für eine Baugenehmigung sind u. a.:
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Ein genehmigungsfähiger Bauantrag
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Einhaltung von Abstandsflächen, Bebauungsplänen, Brandschutz etc.
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Nachbarschutzrechte müssen berücksichtigt werden
Tipp: Wenn ein Bauantrag abgelehnt wird oder Nachbarn Widerspruch einlegen, helfen Rechtsanwälte für Baurecht bei der rechtlichen Einschätzung und Durchsetzung von Bauvorhaben.
Beispiele aus der Praxis:
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Ein Haus soll gebaut werden – vorher wird die Baugenehmigung beantragt.
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Der Bauherr erhält Auflagen zu Dachform oder Grundstücksabstand.
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Ein Nachbar klagt gegen ein genehmigtes Projekt → Prüfung durch das Gericht.