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Die Baugenehmigung ist die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben rechtlich zulässig umzusetzen. Sie wird vom zuständigen Bauamt erteilt, nachdem geprüft wurde, ob das geplante Bauprojekt den Vorgaben des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts entspricht.

Ohne Baugenehmigung darf in Deutschland nicht einfach gebaut werden – bei größeren Bauvorhaben ist sie zwingend erforderlich. In manchen Fällen ist ein vereinfachtes Verfahren oder eine Genehmigungsfreistellung möglich – etwa bei bestimmten Wohnbauten.

Voraussetzungen für eine Baugenehmigung sind u. a.:

  • Ein genehmigungsfähiger Bauantrag

  • Einhaltung von Abstandsflächen, Bebauungsplänen, Brandschutz etc.

  • Nachbarschutzrechte müssen berücksichtigt werden

Tipp: Wenn ein Bauantrag abgelehnt wird oder Nachbarn Widerspruch einlegen, helfen Rechtsanwälte für Baurecht bei der rechtlichen Einschätzung und Durchsetzung von Bauvorhaben.

Beispiele aus der Praxis:

  • Ein Haus soll gebaut werden – vorher wird die Baugenehmigung beantragt.

  • Der Bauherr erhält Auflagen zu Dachform oder Grundstücksabstand.

  • Ein Nachbar klagt gegen ein genehmigtes Projekt → Prüfung durch das Gericht.