Eine Mietminderung ist das Recht des Mieters, die Miete zu kürzen, wenn die Wohnung Mängel aufweist, die ihre Nutzung erheblich beeinträchtigen. Dieses Recht ergibt sich direkt aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 536 BGB) – der Mieter muss dafür nicht erst den Vermieter um Erlaubnis fragen.
Typische Gründe für eine Mietminderung:
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Heizungsausfall im Winter
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Schimmelbefall
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Wasserschäden oder Rohrbruch
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Dauerlärm durch Bauarbeiten
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Ausfall von Strom oder Warmwasser
Wichtig: Der Mieter muss den Mangel dem Vermieter sofort melden, damit dieser die Möglichkeit zur Beseitigung hat. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Einzelfall ab – eine pauschale Tabelle gibt es nicht, aber gerichtliche Entscheidungen bieten Anhaltspunkte.
Tipp: Wer unsicher ist, ob ein Mangel vorliegt oder in welcher Höhe gemindert werden darf, sollte sich rechtlich absichern. Rechtsanwälte für Mietrecht helfen bei der Berechnung, Kommunikation mit dem Vermieter und der Durchsetzung der Ansprüche.
Beispiele aus der Praxis:
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In einer Wohnung funktioniert über Wochen die Heizung nicht – Minderung um 20–30 % möglich.
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Bei starkem Schimmel in mehreren Räumen kann die Miete um 50 % oder mehr gemindert werden.
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Dauerhafter Baulärm vom Nachbargrundstück berechtigt zur zeitweisen Minderung.