+49 7322 1488781 buero@kanzlei-kuebler.biz

Die Bauabnahme bezeichnet den offiziellen Abschluss eines Bauprojekts, bei dem Bauherr und Auftragnehmer gemeinsam die Leistungen prüfen. Sie stellt sicher, dass alle vereinbarten Arbeiten korrekt ausgeführt wurden und Mängel sofort dokumentiert werden. Nach der Bauabnahme übernimmt der Bauherr die Verantwortung für das Bauwerk, während der Auftragnehmer seine Gewährleistungspflichten erfüllt.

Rechtliche Grundlagen

  • Bauherren prüfen die Bauleistungen sorgfältig und bestätigen die Fertigstellung

  • Auftragnehmer führen alle vereinbarten Arbeiten ordnungsgemäß aus

  • Bauherren protokollieren offene Mängel, damit der Auftragnehmer sie innerhalb der Gewährleistungsfrist beheben kann

 

Tipp: Prüfen Sie jedes Bauprojekt gründlich vor der Abnahme und dokumentieren Sie mögliche Mängel sofort. Unsere Rechtsanwälte für Baurecht unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen und spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Beispiele aus der Praxis

  • Ein Bauherr entdeckt während der Abnahme kleine Risse im Putz; der Auftragnehmer behebt sie sofort

  • Unsere Rechtsanwälte helfen Bauherren und Bauunternehmen, Abnahmeprotokolle rechtssicher zu erstellen und Mängelansprüche korrekt geltend zu machen