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Erschließungskosten fallen an, wenn ein Grundstück an die öffentliche Infrastruktur angeschlossen wird. Sie decken den Bau von Straßen, Wegen, Wasserleitungen, Strom- und Gasanschlüssen sowie Telekommunikationsleitungen ab. Gemeinden berechnen diese Kosten, damit neue Baugebiete ordnungsgemäß nutzbar werden. Käufer tragen diese Kosten zusätzlich zum Grundstückspreis.

Rechtliche Grundlagen

  • Grundstückseigentümer zahlen Erschließungskosten, wenn ihr Grundstück erstmals an die öffentliche Infrastruktur angeschlossen wird

  • Gemeinden erstellen Abrechnungen und Fristen für die Zahlung der Erschließungskosten

  • Die Höhe der Kosten hängt von der Größe des Grundstücks und den tatsächlich entstehenden Baukosten ab

 

Tipp: Prüfen Sie vor dem Grundstückskauf die Erschließungskosten genau. Unsere Rechtsanwälte für Immobilienrecht unterstützen Sie, um überraschend hohe Kosten zu vermeiden und Ihre Rechte zu sichern.

Beispiele aus der Praxis

  • Ein Käufer erwirbt ein Baugrundstück und zahlt die Erschließungskosten für Straßen, Wasser und Strom; die Gemeinde überwacht die Bauarbeiten

  • Unsere Rechtsanwälte helfen Grundstückseigentümern, wenn die Abrechnung der Erschließungskosten unklar oder fehlerhaft ist