Das Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg erfasst Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung. Mit dem Punktesystem bewertet der Gesetzgeber, wie schwer ein Verkehrsverstoß wiegt. Dadurch will er sicherstellen, dass ungeeignete Fahrer früh erkannt und von der Teilnahme am Straßenverkehr ausgeschlossen werden.
Rechtliche Grundlagen
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Grundlage ist das Straßenverkehrsgesetz (StVG)
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Seit Mai 2014 ersetzt das Fahreignungsregister das alte Verkehrszentralregister
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Ordnungswidrigkeiten und Straftaten im Straßenverkehr führen zu Eintragungen
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Je nach Schwere erhalten Betroffene 1 bis 3 Punkte
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Ab 8 Punkten entzieht die Behörde die Fahrerlaubnis zwingend
Das Punktesystem im Überblick
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1 Punkt: weniger schwere Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel Handy am Steuer
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2 Punkte: grobe Verstöße oder Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug, zum Beispiel Alkohol mit über 0,5 Promille
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3 Punkte: Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis, etwa Fahrerflucht oder gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Folgen für Fahrer
Bereits ab 4 Punkten verwarnt die Behörde. Bei 6 Punkten erfolgt eine förmliche Ermahnung. Mit 8 Punkten verliert der Fahrer die Fahrerlaubnis automatisch. Die Punkte verfallen jedoch nach festen Tilgungsfristen, die zwischen 2,5 und 10 Jahren liegen.
Tipp: Reagieren Sie frühzeitig, wenn Sie Punkte in Flensburg erhalten. Unsere Rechtsanwälte prüfen Bußgeldbescheide, legen Einspruch ein und beraten Sie, wie Sie eine Entziehung der Fahrerlaubnis verhindern können.