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Der Vertragserfüllungsanspruch beschreibt das Recht einer Vertragspartei, die vereinbarte Leistung vom Vertragspartner einzufordern. Jeder Vertrag begründet Pflichten, und wenn eine Seite diese nicht freiwillig erfüllt, kann die andere Seite auf Vertragserfüllung bestehen. Damit soll sichergestellt werden, dass Absprachen verbindlich bleiben und beide Parteien auf die Einhaltung vertrauen können.

Rechtliche Grundlagen

  • Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere das allgemeine Vertragsrecht

  • Wer einen Vertrag unterschreibt, verpflichtet sich zu bestimmten Leistungen oder Zahlungen

  • Kommt eine Seite ihren Pflichten nicht nach, darf die andere Seite auf Erfüllung klagen

  • Erst wenn die Vertragserfüllung unmöglich wird, greifen Ansprüche auf Schadensersatz oder Rücktritt

 

Typische Fälle

  • Ein Bauunternehmer verpflichtet sich zur Fertigstellung eines Hauses, der Bauherr kann die Erfüllung einfordern

  • Ein Verkäufer liefert die bestellte Ware nicht, der Käufer darf die Vertragserfüllung verlangen

  • Ein Arbeitgeber sagt im Arbeitsvertrag eine bestimmte Vergütung zu, der Arbeitnehmer kann diese einfordern

 

Tipp: Fordern Sie eine Vertragserfüllung immer schriftlich ein und setzen Sie eine klare Frist. Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihre Ansprüche und vertreten Sie, wenn der Vertragspartner nicht freiwillig leistet.