Der Anspruch auf Auskunft erlaubt einer Person, Informationen oder Unterlagen von einer anderen Partei zu verlangen, die für die Wahrnehmung eigener Rechte oder zur Klärung von Sachverhalten notwendig sind. Er dient der Transparenz und Rechtssicherheit.
Rechtliche Grundlagen
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Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere im Zusammenhang mit Kauf- und Werkverträgen, Gesellschaftsrecht und Mietrecht
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Der Anspruch besteht nur, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt
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Die Auskunft kann schriftlich, mündlich oder durch Einsicht in Unterlagen verlangt werden
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Verweigert die andere Partei die Auskunft, können weitere rechtliche Schritte, wie gerichtliche Durchsetzung, eingeleitet werden
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Auch Datenschutzrechte müssen bei der Auskunftserteilung beachtet werden
Typische Fälle
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Ein Gesellschafter verlangt Auskunft über Geschäftsbücher und Kontobewegungen einer GmbH
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Ein Käufer fordert Informationen zu Lieferungen, Rechnungen oder Verträgen vom Verkäufer
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Ein Mieter möchte Details zu Betriebskostenabrechnungen vom Vermieter erhalten
Tipp: Fordern Sie die Auskunft immer schriftlich an und setzen Sie eine klare Frist. Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihren Anspruch auf Auskunft und unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.