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Ein Verbraucherbauvertrag regelt die Bauausführung zwischen einem Bauunternehmer und einem privaten Bauherrn. Er stellt sicher, dass die Rechte und Pflichten beider Parteien klar definiert sind und schützt den Verbraucher vor Nachteilen.

Rechtliche Grundlagen

  • Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die Vorschriften über Werkverträge (§§ 631 ff. BGB) und spezielle Verbraucherschutzregelungen (§§ 650a–650v BGB)

  • Der Bauvertrag muss alle wesentlichen Punkte enthalten, wie Bauleistung, Kosten, Termine und Gewährleistung

  • Verbraucherbauverträge können sowohl für Neubauten als auch für größere Umbauten abgeschlossen werden

  • Änderungen am Bauvertrag müssen schriftlich vereinbart werden, um rechtliche Wirksamkeit zu haben

  • Der Verbraucher kann sich auf die gesetzlich vorgesehenen Schutzrechte berufen, etwa Rücktrittsrechte oder Sicherheiten für Anzahlungen

 

Typische Inhalte eines Verbraucherbauvertrags

  • Genaue Beschreibung der Bauleistung und Baupläne

  • Bauzeitplan und Fertigstellungstermine

  • Festpreis oder Zahlungsmodalitäten

  • Regelungen zur Abnahme der Bauleistung und Gewährleistung

  • Sicherheiten wie Bürgschaften oder Versicherungen

 

Tipp: Lassen Sie jeden Verbraucherbauvertrag vor Unterzeichnung von unseren Rechtsanwälten prüfen. So vermeiden Sie unklare Formulierungen, sichern Ihre Rechte ab und können im Streitfall bessere Bedingungen durchsetzen.