Eine Festpreisvereinbarung legt einen festen Preis für ein Bauprojekt oder eine bestimmte Bauleistung fest. Sie gibt dem Bauherrn Kostensicherheit und verhindert, dass das Bauunternehmen zusätzliche Kosten ohne Zustimmung berechnet.
Rechtliche Grundlagen
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Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 632 und 650, regelt Festpreisvereinbarungen.
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Der vereinbarte Preis deckt alle vereinbarten Leistungen, Materialien und Nebenkosten ab, sofern keine andere schriftliche Regelung existiert.
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Bauherr und Bauunternehmen müssen Änderungen oder Sonderwünsche schriftlich festhalten, da diese den Festpreis beeinflussen können.
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Bauherren können eine Festpreisvereinbarung sowohl für Neubauten als auch für Umbauten oder Renovierungen nutzen.
Typische Anwendung
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Vor Baubeginn legen Bauherr und Bauunternehmen gemeinsam den Festpreis fest.
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Zusätzliche Arbeiten oder Änderungen am Bauumfang müssen beide Seiten schriftlich vereinbaren.
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Bauherren tragen keine Kostensteigerungen, die außerhalb der Vereinbarung liegen, solange keine Zusatzvereinbarung existiert.
Tipp: Prüfen Sie die Festpreisvereinbarung sorgfältig. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie, alle Leistungen klar zu definieren und unerwartete Kosten zu vermeiden.