Die Abnahme des Bauwerks ist ein zentraler Schritt im Bauablauf. Sie bedeutet, dass der Bauherr die Bauleistung als im Wesentlichen vertragsgerecht anerkennt. Mit der Abnahme endet die Bauausführung, und es beginnen wichtige rechtliche Fristen.
Rechtliche Grundlagen
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Die Abnahme ist in § 640 BGB geregelt.
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Der Bauherr muss das Werk abnehmen, wenn es vertragsgemäß hergestellt wurde.
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Mit der Abnahme geht die Gefahr für das Bauwerk auf den Bauherrn über.
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Die Gewährleistungsfrist beginnt in der Regel mit der Abnahme.
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Nach der Abnahme trägt der Bauherr die Beweislast für Mängel.
Ablauf und Bedeutung
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Vor der Abnahme prüft der Bauherr die Bauleistung sorgfältig.
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Stellt er Mängel fest, muss er diese dokumentieren und gegenüber dem Unternehmer anzeigen.
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Nimmt der Bauherr das Bauwerk ohne Vorbehalte ab, erkennt er die Leistung grundsätzlich an.
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Auch eine stillschweigende Abnahme kann erfolgen, zum Beispiel wenn der Bauherr das Werk in Gebrauch nimmt.
Tipp: Nehmen Sie das Bauwerk niemals ohne genaue Prüfung ab. Unsere Rechtsanwälte begleiten Sie bei der Abnahme und sorgen dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben.