Vertragsunterlagen umfassen alle Dokumente, die Grundlage für einen Bauvertrag oder eine Bauleistung sind. Sie dienen dazu, Rechte und Pflichten klar festzuhalten, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.
Rechtliche Grundlagen
-
Vertragsunterlagen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nicht ausdrücklich definiert, ergeben sich aber aus §§ 631 ff. BGB.
-
Sie können neben dem eigentlichen Bauvertrag auch Pläne, Leistungsverzeichnisse und technische Beschreibungen enthalten.
-
Alle Vertragsunterlagen müssen übereinstimmen, damit keine widersprüchlichen Regelungen entstehen.
-
Änderungen oder Ergänzungen sind schriftlich festzuhalten, um spätere Beweise zu sichern.
Typische Bestandteile der Vertragsunterlagen
-
Bauvertrag mit den vereinbarten Konditionen
-
Bau- und Leistungsbeschreibung
-
Bauzeitenplan und Zahlungsplan
-
Zeichnungen, Pläne und Statiken
-
Besondere Vereinbarungen wie Festpreise oder Garantien
Tipp: Prüfen Sie alle Vertragsunterlagen gründlich, bevor Sie unterschreiben. Unsere Rechtsanwälte stellen sicher, dass Ihre Interessen geschützt sind und keine versteckten Risiken bestehen.