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Das Verfahren vor den Gerichten der Arbeitsgerichtsbarkeit regelt, wie arbeitsrechtliche Streitigkeiten entschieden werden. Diese Verfahren sind in der Regel schneller und weniger formal als Zivilverfahren. Sie schützen die Rechte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen.

Rechtliche Grundlagen

  • Zuständig sind die Arbeitsgerichte, die Landesarbeitsgerichte und das Bundesarbeitsgericht.

  • Die gesetzlichen Vorschriften finden sich im Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG).

  • Das Verfahren beginnt in der Regel mit einer Klage beim Arbeitsgericht am Sitz des Arbeitgebers.

 

Ablauf des Verfahrens

  • Nach Einreichung der Klage setzt das Gericht einen Gütetermin an. Hier versucht der Richter, eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.

  • Kommt keine Einigung zustande, folgt ein Kammertermin, in dem das Gericht eine Entscheidung trifft.

  • Gegen Urteile des Arbeitsgerichts ist die Berufung beim Landesarbeitsgericht möglich. Eine Revision kann vor dem Bundesarbeitsgericht erfolgen.

 

Kosten des Verfahrens

  • In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst.

  • Gerichtskosten fallen nur an, wenn das Verfahren nicht durch Vergleich endet.

 

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