Das Arbeitsförderungsrecht gehört zum Sozialrecht und umfasst die Grundzüge aller Regelungen, die Beschäftigung sichern oder Arbeitslosigkeit verhindern sollen. Es dient dazu, Arbeitnehmer zu unterstützen und den Arbeitsmarkt zu stabilisieren. Geregelt ist es im Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB III).
Ziele des Arbeitsförderungsrechts
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Vermeidung und Beendigung von Arbeitslosigkeit
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Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung
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Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt
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Sicherung des Lebensunterhalts während Arbeitslosigkeit
Wichtige Leistungen der Arbeitsförderung
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Arbeitslosengeld I und II zur finanziellen Absicherung
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Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung
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Förderung der beruflichen Eingliederung, z. B. durch Vermittlung oder Zuschüsse
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Kurzarbeitergeld zur Sicherung von Arbeitsplätzen in Krisenzeiten
Rechtliche Grundlagen
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Die Regelungen finden sich im SGB III.
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Anspruch auf Leistungen besteht nur bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen, zum Beispiel versicherungspflichtige Beschäftigung.
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Die Bundesagentur für Arbeit setzt die Maßnahmen um und entscheidet über Ansprüche.
Tipp: Prüfen Sie rechtzeitig Ihre Ansprüche und lassen Sie sich von unseren Rechtsanwälten beraten. Wir helfen Ihnen, Leistungen nach dem Arbeitsförderungsrecht vollständig zu nutzen.