Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen, insbesondere Betriebsräten. Es sorgt für Mitbestimmung und Beteiligung der Beschäftigten bei betrieblichen Entscheidungen.
Rechtliche Grundlagen
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Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bildet die gesetzliche Grundlage.
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Betriebsräte vertreten die Interessen der Arbeitnehmer und haben Mitbestimmungsrechte bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.
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Arbeitgeber müssen Betriebsräte frühzeitig informieren und bei wichtigen Entscheidungen anhören.
Rechte und Pflichten
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Mitbestimmung bei Arbeitszeitregelungen, Urlaubsplanung, Einführung neuer Arbeitsmethoden und Sozialplänen
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Anhörungsrechte bei Kündigungen und Versetzungen
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Beteiligung bei betrieblichen Umstrukturierungen oder Betriebsänderungen
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Betriebsräte müssen die Interessen der Belegschaft vertreten und gleichzeitig das Wohl des Unternehmens berücksichtigen
Tipp: Prüfen Sie, wie Mitbestimmungsrechte im Betrieb umgesetzt werden. Unsere Rechtsanwälte beraten Arbeitnehmer und Betriebsräte zu Rechten, Pflichten und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen.