Das Recht der Architekten und Ingenieure regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Auftraggebern und Planern. Es stellt sicher, dass Planungsleistungen professionell, vertragsgemäß und rechtlich abgesichert erbracht werden.
Rechtliche Grundlagen
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Grundlage bilden das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere die Vorschriften zu Werkverträgen (§§ 631 ff. BGB), sowie die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI).
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Architekten und Ingenieure haften für Planungsfehler, die zu Schäden am Bauwerk führen.
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Verträge sollten Leistungsumfang, Vergütung, Fristen, Haftung und Abnahme klar regeln.
Typische Vertragsinhalte
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Leistungsbeschreibung, Baupläne und Zeitrahmen
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Honorarvereinbarungen nach HOAI oder individuell
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Pflichten zur Mängelbeseitigung und Haftung
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Regelungen zu Änderungen, Nachträgen und Kündigung
Tipp: Lassen Sie Verträge mit Architekten oder Ingenieuren immer prüfen. Unsere Rechtsanwälte sichern Ihre Interessen, verhindern Planungsrisiken und beraten bei Haftungsfragen.