Das selbständige Beweisverfahren ermöglicht es, Beweise frühzeitig vor einem gerichtlichen Hauptverfahren zu sichern. Es dient dazu, Streitigkeiten über Tatsachen oder Schäden zu klären, bevor ein Gerichtsverfahren eröffnet wird.
Rechtliche Grundlagen
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Grundlage ist § 485 Zivilprozessordnung (ZPO).
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Jeder Beteiligte kann ein selbständiges Beweisverfahren beantragen, wenn konkrete Tatsachen strittig sind oder Beweise gefährdet sein könnten.
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Das Verfahren ist unabhängig vom späteren Hauptverfahren, kann aber dort als Beweis dienen.
Typische Anwendungsbereiche
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Sicherung von Baumängeln vor der Bauabnahme
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Dokumentation von Schäden nach Verkehrsunfällen
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Begutachtung von technischen Anlagen oder Immobilien
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Feststellung von Tatsachen, die später für Schadensersatz- oder Gewährleistungsansprüche relevant sind
Tipp: Beantragen Sie ein selbständiges Beweisverfahren frühzeitig, um Beweise nicht zu verlieren. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei Antragstellung, Auswahl von Sachverständigen und Durchführung des Verfahrens.