Deliktsgruppen im Verkehrsstrafrecht unterteilen Verkehrsverstöße in unterschiedliche Kategorien. Sie dienen der Einordnung von Tatbeständen und erleichtern die rechtliche Bewertung von Verstößen im Straßenverkehr.
Rechtliche Grundlagen
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Grundlage bilden das Strafgesetzbuch (StGB) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG).
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Verkehrsstraftaten werden nach Schwere, Gefährdung und Art des Verstoßes kategorisiert.
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Die Einordnung beeinflusst Strafmaß, Bußgeld, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.
Typische Deliktsgruppen
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Gefährdung des Straßenverkehrs: z. B. fahrlässige Körperverletzung, gefährliches Fahren
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Verkehrsunfälle: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), fahrlässige Tötung
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Alkohol- oder Drogenverstöße: Überschreitung der Promillegrenze, Fahren unter Drogeneinfluss
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Verstöße gegen Verkehrsvorschriften: Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen, falsches Verhalten beim Überholen
Tipp: Informieren Sie sich über die jeweilige Deliktsgruppe und deren rechtliche Folgen. Unsere Rechtsanwälte verteidigen Sie in Verkehrsstrafverfahren, prüfen Bußgeldbescheide und Fahrverbote und schützen Ihre Rechte effektiv.