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Deliktsgruppen im Verkehrsstrafrecht unterteilen Verkehrsverstöße in unterschiedliche Kategorien. Sie dienen der Einordnung von Tatbeständen und erleichtern die rechtliche Bewertung von Verstößen im Straßenverkehr.

Rechtliche Grundlagen

  • Grundlage bilden das Strafgesetzbuch (StGB) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG).

  • Verkehrsstraftaten werden nach Schwere, Gefährdung und Art des Verstoßes kategorisiert.

  • Die Einordnung beeinflusst Strafmaß, Bußgeld, Punkte in Flensburg oder Fahrverbote.

 

Typische Deliktsgruppen

  • Gefährdung des Straßenverkehrs: z. B. fahrlässige Körperverletzung, gefährliches Fahren

  • Verkehrsunfälle: unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht), fahrlässige Tötung

  • Alkohol- oder Drogenverstöße: Überschreitung der Promillegrenze, Fahren unter Drogeneinfluss

  • Verstöße gegen Verkehrsvorschriften: Rotlichtverstöße, Geschwindigkeitsüberschreitungen, falsches Verhalten beim Überholen

 

Tipp: Informieren Sie sich über die jeweilige Deliktsgruppe und deren rechtliche Folgen. Unsere Rechtsanwälte verteidigen Sie in Verkehrsstrafverfahren, prüfen Bußgeldbescheide und Fahrverbote und schützen Ihre Rechte effektiv.