Die Kfz-Reparatur umfasst alle Arbeiten, die ein Fahrzeug instand setzen oder funktionsfähig halten. Typische Leistungen sind Wartung, Austausch von Verschleißteilen oder die Beseitigung von Unfallschäden. Zwischen Werkstatt und Kunde entsteht dabei ein Werkvertrag.
Rechtliche Grundlagen
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Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB
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Werkstatt schuldet eine mangelfreie Reparatur
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Kunde muss den vereinbarten Preis zahlen
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Bei mangelhafter Reparatur können Kunden Nachbesserung, Minderung oder Schadensersatz verlangen
Besondere Punkte
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Werkstätten müssen Kunden vorab über Kosten informieren
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Versteckte oder nicht vereinbarte Zusatzarbeiten dürfen sie nicht ohne Zustimmung abrechnen
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Bei Unfällen übernimmt in vielen Fällen die Kfz-Versicherung die Kosten, jedoch nur in vereinbartem Umfang
Tipp: Lassen Sie sich vor Beginn der Reparatur einen Kostenvoranschlag geben. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie, wenn es Streit über Rechnungen oder mangelhafte Arbeiten gibt.