Arbeitsrecht
Die Kanzlei berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Im Zentrum stehen die rechtliche Begleitung von Kündigungen, Aufhebungsverträgen und Kündigungsschutzklagen. Weitere Schwerpunkte bilden die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Klärung von Vergütungs-, Urlaubs- und Zeugnisansprüchen sowie die Vertretung in allen arbeitsgerichtlichen Verfahren. Besondere Expertise besteht bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen und der strategischen Vermeidung arbeitsgerichtlicher Risiken.
Leistungen im Überblick:
- Kündigung und Kündigungsschutz
- Aufhebungsverträge und Abwicklungsverträge
- Abmahnungen und arbeitsrechtliche Verwarnungen
- Arbeitsverträge und Vertragsgestaltung
- Vergütung, Bonus, Urlaub, Arbeitszeit
- Zeugnisse und Beendigungsdokumente
- Umstrukturierungen, Betriebsänderungen und Sozialpläne
- Mutterschutz, Elternzeit und Gleichbehandlung
- Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
- Prozessführung