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Arbeitsrecht

Die Kanzlei berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer in allen Fragen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Im Zentrum stehen die rechtliche Begleitung von Kündigungen, Aufhebungs­verträgen und Kündigung­sschutz­klagen. Weitere Schwer­punkte bilden die Gestaltung von Arbeits­verträgen, die Klärung von Vergütungs-, Urlaubs- und Zeugnis­ansprüchen sowie die Vertretung in allen arbeits­gerichtlichen Verfahren. Besondere Expertise besteht bei der Gestaltung von Aufhebungs­verträgen und der strategischen Vermeidung arbeitsgerichtlicher Risiken.
Leistungen im Überblick:
  • Kündigung und Kündigungsschutz
  • Aufhebungsverträge und Abwicklungsverträge
  • Abmahnungen und arbeitsrechtliche Verwarnungen
  • Arbeitsverträge und Vertragsgestaltung
  • Vergütung, Bonus, Urlaub, Arbeitszeit
 
  • Zeugnisse und Beendigungsdokumente
  • Umstrukturierungen, Betriebsänderungen und Sozialpläne
  • Mutterschutz, Elternzeit und Gleichbehandlung
  • Krankheit und Arbeitsunfähigkeit
  • Prozessführung