Digitale Kommunikation ist heute aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken – sei es beim Online-Banking, im geschäftlichen E-Mail-Verkehr oder bei privaten Einkäufen im Internet. Doch mit dem technischen Fortschritt entwickeln sich auch die Methoden der Cyberkriminalität stetig weiter. Eine der gefährlichsten und zugleich am schwersten erkennbaren Betrugsformen ist die sogenannte Man-in-the-Middle-Attacke – eine Form des Online-Betrugs, bei der ein unbefugter Dritter heimlich in die Kommunikation zwischen zwei eigentlich vertrauten Parteien eingreift.
Im Ergebnis erscheinen sämtliche Nachrichten, Datenübertragungen und Transaktionen für die Beteiligten als authentisch, während der Angreifer den Datenstrom in Echtzeit manipuliert oder auswertet. In vielen Fällen wird dies erst dann entdeckt, wenn bereits ein erheblicher Schaden entstanden ist.
In diesem Blogartikel erfahren Sie, wie Sie Online-Betrug erkennen, Risiken verstehen und rechtlich reagieren können.
[ Man-in-the-Middle-Attacke ]
Wie funktioniert das?
Technisch erfolgt der Zugriff unter anderem über manipulierte WLAN-Netzwerke, Schadsoftware auf Endgeräten oder durch gezielte Ausnutzung von Sicherheitslücken in Verschlüsselungsprotokollen. Besonders perfide ist die Manipulation von E-Mails, bei der der Täter bestehende Kommunikation beobachtet und im entscheidenden Moment eingreift – etwa um Kontodaten auf einer Rechnung unbemerkt zu ändern
[ Man-in-the-Middle-Attacke ]
Wer ist betroffen?
[ Man-in-the-Middle-Attacke ]
Welche rechtlichen Fragen
stellen sich?
Im unternehmerischen Kontext – etwa bei manipulierten Geschäftsvorgängen – können auch Aspekte der Produkthaftung, der Verkehrssicherungspflicht oder des Organisationsverschuldens eine Rolle spielen. In strafrechtlicher Hinsicht kommen regelmäßig Tatbestände wie Betrug (§ 263 StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) oder Computerbetrug (§ 263a StGB) in Betracht.
Zudem kann ein MitM-Angriff auch datenschutzrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere wenn personenbezogene Daten unbefugt übermittelt oder verändert wurden. Hier drohen in bestimmten Konstellationen aufsichtsrechtliche Maßnahmen oder Schadensersatzansprüche gemäß Art. 82 DSGVO.
[ Man-in-the-Middle-Attacke ]
Wie sollte man im Ernstfall vorgehen?
Unsere Kanzlei berät und vertritt Betroffene in Fällen digitaler Betrugsdelikte bundesweit. Dabei prüfen wir sowohl die zivilrechtlichen Rückforderungsmöglichkeiten als auch die technischen und organisatorischen Umstände des Einzelfalls. Besonderen Fokus legen wir auf die Frage, ob eine grobe Fahrlässigkeit seitens des Nutzers vorliegt – denn hiervon hängt in vielen Fällen ab, ob ein Anspruch gegen eine Bank oder einen Zahlungsdienstleister überhaupt durchgesetzt werden kann.
[ Fazit Kübler Rechtsanwälte ]
Online-Betrug
Die Man-in-the-Middle-Attacke ist kein theoretisches Risiko, sondern eine reale und zunehmend verbreitete Form der digitalen Täuschung. Der beste Schutz liegt in technischer Vorsicht und informierter Wachsamkeit – doch wenn der Ernstfall eintritt, ist es wichtig, den entstandenen Schaden nicht stillschweigend hinzunehmen. Wer schnell reagiert und professionellen rechtlichen Beistand in Anspruch nimmt, kann oft nicht nur Verluste begrenzen, sondern auch seine Ansprüche erfolgreich geltend machen. Nehmen Sie gerne mit den Kübler Rechtsanwälten Kontakt auf, wir beraten Sie allumfassend beim Thema Online-Betrug.