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Arglistigen Online-Betrug erkennen, Risiken verstehen, rechtlich reagieren

Man-in-the-Middle: Die stille Gefahr im digitalen Datenverkehr

Digitale Kommunikation ist heute aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken – sei es beim Online-Banking, im geschäftlichen E-Mail-Verkehr oder bei privaten Einkäufen im Internet. Doch mit dem technischen Fortschritt entwickeln sich auch die Methoden der Cyberkriminalität stetig weiter. Eine der gefährlichsten und zugleich am schwersten erkennbaren Betrugsformen ist die sogenannte Man-in-the-Middle-Attacke – eine Form des Online-Betrugs, bei der ein unbefugter Dritter heimlich in die Kommunikation zwischen zwei eigentlich vertrauten Parteien eingreift.

Im Ergebnis erscheinen sämtliche Nachrichten, Datenübertragungen und Transaktionen für die Beteiligten als authentisch, während der Angreifer den Datenstrom in Echtzeit manipuliert oder auswertet. In vielen Fällen wird dies erst dann entdeckt, wenn bereits ein erheblicher Schaden entstanden ist.

[ Man-in-the-Middle-Attacke ]

Wie funktioniert das?

Im Kern basiert die Masche auf der gezielten Umleitung oder Überwachung von Kommunikationsverbindungen. Ein Angreifer schaltet sich unbemerkt zwischen zwei Endpunkte – beispielsweise zwischen einen Bankkunden und das Online-Portal seiner Bank oder zwischen einen Käufer und den vermeintlichen Verkäufer einer Immobilie. Die Betroffenen gehen davon aus, mit dem tatsächlichen Empfänger zu kommunizieren, in Wirklichkeit aber läuft die gesamte Kommunikation über das System des Angreifers.

Technisch erfolgt der Zugriff unter anderem über manipulierte WLAN-Netzwerke, Schadsoftware auf Endgeräten oder durch gezielte Ausnutzung von Sicherheitslücken in Verschlüsselungsprotokollen. Besonders perfide ist die Manipulation von E-Mails, bei der der Täter bestehende Kommunikation beobachtet und im entscheidenden Moment eingreift – etwa um Kontodaten auf einer Rechnung unbemerkt zu ändern

[ Man-in-the-Middle-Attacke ]

Wer ist betroffen?

Diese Betrugsform kann grundsätzlich jeden treffen, der digitale Kommunikationsmittel nutzt. Besonders häufig betroffen sind Privatpersonen, die Online-Banking oder digitale Bezahlverfahren nutzen, sowie Unternehmen, die über E-Mail oder Kundenportale mit sensiblen Daten arbeiten. Da die Angriffe meist technisch ausgefeilt und professionell umgesetzt sind, bemerken die Opfer die Manipulation oft erst nach vollständiger Abwicklung der Kommunikation – zum Beispiel dann, wenn überwiesene Gelder beim falschen Empfänger landen.

[ Man-in-the-Middle-Attacke ]

Welche rechtlichen Fragen
stellen sich?

Kommt es im Zuge eines solchen Angriffs zu finanziellen Verlusten, stellt sich regelmäßig die Frage nach der Haftung. Im privaten Bereich kann etwa ein Rückgriff gegen Banken oder Zahlungsdienstleister in Betracht kommen, sofern der Missbrauch nicht grob fahrlässig ermöglicht wurde. Nach § 675u ff. BGB gelten bei nicht autorisierten Zahlungsvorgängen spezielle Schutzmechanismen zugunsten des Verbrauchers.

Im unternehmerischen Kontext – etwa bei manipulierten Geschäftsvorgängen – können auch Aspekte der Produkthaftung, der Verkehrssicherungspflicht oder des Organisationsverschuldens eine Rolle spielen. In strafrechtlicher Hinsicht kommen regelmäßig Tatbestände wie Betrug (§ 263 StGB), Ausspähen von Daten (§ 202a StGB) oder Computerbetrug (§ 263a StGB) in Betracht.

Zudem kann ein MitM-Angriff auch datenschutzrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, insbesondere wenn personenbezogene Daten unbefugt übermittelt oder verändert wurden. Hier drohen in bestimmten Konstellationen aufsichtsrechtliche Maßnahmen oder Schadensersatzansprüche gemäß Art. 82 DSGVO.

[ Man-in-the-Middle-Attacke ]

Wie sollte man im Ernstfall vorgehen?

Bei dem Verdacht eines Man-in-the-Middle-Angriffs ist unverzügliches Handeln entscheidend. Neben der sofortigen Sperrung betroffener Konten oder Dienste sollten Beweismittel gesichert und Kontakt mit der Bank, dem Geschäftspartner sowie den Strafverfolgungsbehörden aufgenommen werden. Eine rechtliche Ersteinschätzung kann dabei helfen, etwaige Haftungsansprüche zu bewerten und zivilrechtliche Schritte einzuleiten.

Unsere Kanzlei berät und vertritt Betroffene in Fällen digitaler Betrugsdelikte bundesweit. Dabei prüfen wir sowohl die zivilrechtlichen Rückforderungsmöglichkeiten als auch die technischen und organisatorischen Umstände des Einzelfalls. Besonderen Fokus legen wir auf die Frage, ob eine grobe Fahrlässigkeit seitens des Nutzers vorliegt – denn hiervon hängt in vielen Fällen ab, ob ein Anspruch gegen eine Bank oder einen Zahlungsdienstleister überhaupt durchgesetzt werden kann.

[ Fazit ]

Online-Betrug

Die Man-in-the-Middle-Attacke ist kein theoretisches Risiko, sondern eine reale und zunehmend verbreitete Form der digitalen Täuschung. Der beste Schutz liegt in technischer Vorsicht und informierter Wachsamkeit – doch wenn der Ernstfall eintritt, ist es wichtig, den entstandenen Schaden nicht stillschweigend hinzunehmen. Wer schnell reagiert und professionellen rechtlichen Beistand in Anspruch nimmt, kann oft nicht nur Verluste begrenzen, sondern auch seine Ansprüche erfolgreich geltend machen.

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