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Besitz

Besitz bedeutet, dass jemand eine Sache tatsächlich in seiner Gewalt hat – also nutzt oder verwahrt. Das heißt jedoch nicht automatisch, dass er auch Eigentümer ist. Wer etwas besitzt, hat die Sache bei sich oder nutzt sie, aber sie gehört ihm nicht unbedingt.

Der wichtigste Unterschied:

  • Besitz = tatsächliche Kontrolle
  • Eigentum = rechtliches Gehören

 

Beispiel: Wenn du ein Auto mietest, bist du der Besitzer – du fährst und nutzt es. Der Vermieter bleibt aber Eigentümer. Auch bei geliehenen Gegenständen, Mietwohnungen oder gepfändeten Sachen ist das oft so: Besitz und Eigentum liegen bei verschiedenen Personen.

Besitz ist im Alltag besonders wichtig, wenn es um Verlust, Diebstahl oder Streitigkeiten geht. Wer etwa im Besitz einer Sache ist, wird vom Gesetz oft besonders geschützt, z. B. durch das Besitzrecht (§ 859 BGB).

Tipp: Bei Streitigkeiten über Besitz oder Eigentum können Rechtsanwälte prüfen, welche Rechte bestehen und wie Ansprüche durchgesetzt werden können.

Beispiele für Besitz im Alltag:

  • Eine gemietete Wohnung bewohnst du – du bist Besitzer, aber nicht Eigentümer.
  • Ein geliehenes Buch gehört deinem Freund – du bist nur Besitzer.
  • Wer ein gefundenes Handy hat, ist Besitzer – aber nicht Eigentümer.