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Abschlagszahlungen

Abschlagszahlungen sind Teilzahlungen, die Bauherren während der Bauphase an das Bauunternehmen leisten. Sie stellen sicher, dass das Unternehmen fortlaufend Mittel für Material und Arbeitskräfte hat, während der Bauherr die Kosten in überschaubaren Raten zahlt.

Rechtliche Grundlagen

  • Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt Abschlagszahlungen in § 632a.

  • Der Unternehmer darf eine Abschlagszahlung verlangen, wenn er nachweist, dass er bereits eine entsprechende Leistung erbracht hat.

  • Die Höhe der Abschlagszahlung muss sich am Fortschritt der Bauarbeiten orientieren.

  • Eine Schlussrechnung erfolgt erst nach der Abnahme des gesamten Bauwerks.

 

Ablauf und Besonderheiten

  • Nach Fertigstellung einzelner Bauabschnitte stellt das Bauunternehmen eine Rechnung für die erbrachte Teilleistung.

  • Der Bauherr zahlt die Abschläge, bis die Bauarbeiten vollständig abgeschlossen sind.

  • Überhöhte oder unberechtigte Forderungen muss der Bauherr nicht akzeptieren.

 

Tipp: Kontrollieren Sie jede Abschlagsrechnung sorgfältig, bevor Sie zahlen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie dabei, unberechtigte Forderungen abzuwehren und Ihre Rechte während der Bauphase zu sichern.