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Der Abschluss eines Arbeits- oder Ausbildungsvertrages bildet die Grundlage für jedes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis. In der Regel schließen die Parteien den Vertrag schriftlich ab, um alle Rechte und Pflichten klar zu regeln. Änderungen des Vertrages sind möglich, müssen aber bestimmten Voraussetzungen entsprechen. Gerade beim Abschluss oder bei der Änderung eines Berufsausbildungsvertrages spielen die gesetzlichen Vorgaben eine besonders wichtige Rolle, da sie den Schutz der Auszubildenden sichern.

Rechtliche Grundlagen

  • Der Arbeitsvertrag richtet sich nach §§ 611a ff. BGB, der Ausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

  • Die Schriftform ist für Ausbildungsverträge gesetzlich vorgeschrieben (§ 11 BBiG).

  • Bei Arbeitsverträgen ist Schriftform nicht zwingend, wird aber empfohlen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

  • Änderungen eines bestehenden Vertrags sind nur wirksam, wenn beide Seiten zustimmen.

 

Wichtige Inhalte bei Abschluss

  • Beginn des Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses

  • Art und Umfang der Tätigkeit oder Ausbildung

  • Vergütung und Zusatzleistungen

  • Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsfristen

  • Pflichten wie Verschwiegenheit oder Wettbewerbsverbote

 

Änderungen im Vertrag

  • Anpassung der Vergütung, zum Beispiel durch Tariferhöhungen

  • Änderung der Arbeitszeit oder des Arbeitsortes

  • Zusatzvereinbarungen wie Homeoffice-Regelungen oder Fortbildungen

  • Alle Änderungen müssen schriftlich festgehalten und von beiden Parteien unterschrieben werden

 

Tipp: Prüfen Sie jede Vertragsänderung sorgfältig, bevor Sie zustimmen. Unsere Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Gestaltung, Prüfung oder Anpassung von Arbeits- und Ausbildungsverträgen.