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Werden Sie auf Ihrem Grundstück durch Lärm, Gerüche, Rauch, Erschütterungen oder ähnliche Einwirkungen vom Nachbargrundstück gestört, greift § 906 BGB. Dieses Gesetz regelt, wann solche sogenannten Immissionen geduldet werden müssen und wann ein Anspruch auf Unterlassung oder sogar auf Schadensersatz besteht. Der Abwehranspruch nach § 906 BGB zählt zu den wichtigsten Vorschriften im Nachbarrecht, da er das Zusammenleben auf benachbarten Grundstücken rechtlich ordnet.

Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen

  • § 906 BGB unterscheidet zwischen wesentlichen und unwesentlichen Immissionen

  • Unwesentliche Immissionen müssen geduldet werden – z. B. alltägliche Geräusche wie Kinderlärm oder der Betrieb einer Waschmaschine

  • Wesentliche Immissionen müssen nicht hingenommen werden – etwa lauter Baulärm, dauerhafte Geruchsbelästigung oder starke Erschütterungen

  • Ob eine Immission wesentlich ist, richtet sich nach dem Empfinden eines „verständigen Durchschnittsmenschen“ und ggf. nach behördlichen Grenzwerten

  • Eigentümer können bei wesentlichen Störungen Unterlassung, Anpassung der Nutzung oder Schadensersatz verlangen

  • Entscheidend ist außerdem, ob der Störer rechtmäßig handelt, z. B. mit Genehmigung oder im Rahmen ortsüblicher Nutzung

 

Zahlreiche Gerichtsverfahren drehen sich um die Frage, ob eine Immission noch zumutbar oder bereits unzulässig ist. Fachliche Unterstützung ist daher fast immer sinnvoll.

Tipp: Wenn Sie sich durch Einwirkungen vom Nachbargrundstück gestört fühlen, dokumentieren Sie die Art, Dauer und Häufigkeit genau. Rechtsanwälte mit Spezialisierung im Nachbarrecht helfen Ihnen, die rechtliche Relevanz der Immission einzuschätzen und Abwehransprüche konsequent durchzusetzen – außergerichtlich oder gerichtlich.

Beispiele aus der Praxis

  • Ein Restaurant installiert eine Lüftungsanlage, deren Geräuschpegel nachts über dem zulässigen Grenzwert liegt – der Nachbar verlangt eine Schallschutzmaßnahme

  • Vom Nachbargrundstück dringen regelmäßig Rauch und Ruß auf Ihre Terrasse – Sie setzen auf § 906 BGB und fordern eine Nutzungsänderung

  • Eine Baustelle verursacht starke Erschütterungen, die bereits Schäden an Ihrer Hausfassade verursachen – Sie verlangen Schadensersatz und Anpassung der Bauweise