+49 7322 1488781 buero@kanzlei-kuebler.biz

Der Anspruch auf Herausgabe gibt einer Person das Recht, eine Sache oder Leistung zurückzufordern, die unrechtmäßig oder ohne Zustimmung im Besitz einer anderen Person ist. Dieses Recht stellt sicher, dass Eigentum oder vertraglich vereinbarte Leistungen zurückgegeben werden.

Rechtliche Grundlagen

  • Grundlage ist das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere das Sachenrecht und das Bereicherungsrecht

  • Die Herausgabe kann sowohl bei beweglichen Sachen als auch bei Geldforderungen geltend gemacht werden

  • Voraussetzung ist, dass der Anspruchsteller Eigentümer oder sonst berechtigt ist

  • Der Anspruch muss aktiv durchgesetzt werden, meist durch eine schriftliche Aufforderung oder gerichtliche Klage

  • Wird die Herausgabe verweigert, können weitere rechtliche Schritte wie Schadensersatz folgen

 

Typische Fälle

  • Ein Vermieter fordert die Herausgabe einer Kaution nach Beendigung des Mietverhältnisses

  • Ein Käufer verlangt die Rückgabe eines überzahlten Betrags bei fehlerhafter Lieferung

  • Ein Unternehmen fordert Firmeneigentum zurück, das unberechtigt von einem ehemaligen Mitarbeiter behalten wurde

 

Tipp: Fordern Sie die Herausgabe schriftlich an und setzen Sie eine klare Frist. Unsere Rechtsanwälte prüfen Ihre Ansprüche auf Herausgabe und vertreten Sie effektiv, damit Sie Ihr Eigentum oder Ihre Leistungen zurückerhalten.