Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage für das Beschäftigungsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er regelt die gegenseitigen Rechte und Pflichten beider Parteien – etwa Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsfristen. Ein Arbeitsvertrag kann schriftlich oder mündlich geschlossen werden, sollte aber immer in Textform dokumentiert sein, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Rechtliche Grundlagen und Inhalte
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Der Arbeitsvertrag verpflichtet den Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung und den Arbeitgeber zur Zahlung der vereinbarten Vergütung
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Wichtige Inhalte sind: Beginn und Dauer des Arbeitsverhältnisses, Tätigkeitsbeschreibung, Arbeitsort, Arbeitszeit, Urlaub, Gehalt, Kündigungsfristen
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Gesetzliche Grundlagen finden sich u. a. im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Nachweisgesetz, Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) und in einschlägigen Tarifverträgen
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Auch Regelungen zu Überstunden, Nebentätigkeiten, Verschwiegenheitspflichten und Wettbewerbsverboten können Teil des Vertrags sein
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Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist zwar nicht zwingend, doch laut Nachweisgesetz muss der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach Arbeitsbeginn die wichtigsten Bedingungen schriftlich festhalten
Verstöße gegen gesetzliche Mindeststandards – z. B. beim Mindestlohn oder bei der Arbeitszeit – machen einzelne Klauseln unwirksam, nicht jedoch den gesamten Vertrag.
Tipp: Vor der Unterzeichnung sollten Sie den Arbeitsvertrag sorgfältig prüfen. Rechtsanwälte für Arbeitsrecht helfen, unklare oder benachteiligende Klauseln zu identifizieren, Änderungswünsche zu formulieren und rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Auch bei Fragen zur Kündigung oder Befristung bieten sie kompetente Unterstützung.
Beispiele aus der Praxis
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Ein Arbeitnehmer unterschreibt einen Vertrag mit pauschaler Überstundenregelung. Eine Fachanwältin prüft, ob diese Klausel zulässig ist.
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Der Arbeitgeber versäumt die schriftliche Fixierung wesentlicher Vertragsinhalte. Ein Rechtsanwalt macht einen Anspruch nach dem Nachweisgesetz geltend.
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Bei der Einstellung wird eine Befristung vereinbart, die jedoch formale Fehler enthält – der Mitarbeiter klagt erfolgreich auf ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.