Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich – ohne dass eine Kündigung ausgesprochen werden muss. Arbeitgeber und Arbeitnehmer einigen sich gemeinsam auf das Vertragsende. Dadurch entsteht Flexibilität auf beiden Seiten. Allerdings sollten Arbeitnehmer genau prüfen, ob der Vertrag Nachteile mit sich bringt.
Rechtliche Grundlagen
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Der Aufhebungsvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden – eine mündliche Absprache reicht nicht aus.
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Beide Seiten müssen freiwillig zustimmen. Wird der Arbeitnehmer unter Druck gesetzt, ist der Vertrag anfechtbar.
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Anders als bei der Kündigung sind weder Fristen noch Kündigungsschutzvorschriften zu beachten.
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Aufhebungsverträge kommen oft zum Einsatz, wenn Arbeitgeber Kündigungen vermeiden oder Personal schnell abbauen möchten.
Typische Inhalte eines Aufhebungsvertrags
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Der genaue Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses
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Eine mögliche Abfindungszahlung und deren Höhe
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Vereinbarungen zur Freistellung unter Fortzahlung der Bezüge
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Regelungen zu Resturlaub, Überstundenvergütung oder Rückgabe von Firmeneigentum
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Zusicherungen zum Inhalt eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
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Eventuell: Wettbewerbsverbot, Verschwiegenheit oder Rückzahlungsklauseln
Sozialversicherungsrechtliche Folgen
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Die Agentur für Arbeit verhängt meist eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag freiwillig unterschreibt.
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Diese Sperrzeit lässt sich vermeiden, wenn der Arbeitgeber eine drohende Kündigung ankündigt und der Vertrag lediglich negative Folgen abwendet.
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Auch die Höhe der Abfindung kann Einfluss auf die Anrechnung beim Arbeitslosengeld haben – daher ist eine genaue Prüfung sinnvoll.
Tipp: Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, ohne ihn juristisch prüfen zu lassen. Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht sorgen dafür, dass Sie keine Rechte verlieren, mögliche Sperrzeiten vermeiden und bei Bedarf bessere Konditionen aushandeln.
Beispiele aus der Praxis
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Ein Unternehmen möchte sich von einem Mitarbeiter trennen. Anstatt zu kündigen, bietet es einen Aufhebungsvertrag mit Abfindung und sofortiger Freistellung an.
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Eine Arbeitnehmerin unterschreibt den Vertrag ohne Prüfung – sie erhält daraufhin zwölf Wochen kein Arbeitslosengeld wegen Sperrzeit.
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Ein Fachanwalt kann oft bessere Regelungen verhandeln, zum Beispiel zusätzliche Urlaubstage oder die Zahlung von Boni.