Das Bauträgerrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauträgern, Investoren und Käufern von Neubauten oder Eigentumswohnungen. Es sorgt dafür, dass Bauvorhaben rechtssicher umgesetzt und Käufer geschützt werden.
Rechtliche Grundlagen
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Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 650a bis 650v zu Werkverträgen im Bauwesen.
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Der Bauträger ist verpflichtet, Bauleistungen nach Vertrag zu erbringen und für Mängel einzustehen.
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Verträge müssen detaillierte Angaben zu Bauweise, Fertigstellung, Zahlungsplänen und Übergabe enthalten.
Typische Inhalte eines Bauträgervertrags
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Leistungsbeschreibung und Baupläne
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Bauzeit und Fertigstellungstermine
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Zahlungsmodalitäten, z. B. Abschlagszahlungen
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Regelungen zu Gewährleistung, Mängelansprüchen und Haftung
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Rücktrittsrechte und Sicherheiten für den Käufer
Tipp: Prüfen Sie Bauträgerverträge sorgfältig, bevor Sie unterschreiben. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie zu Vertragsinhalten, prüfen Zahlungspläne und sichern Ihre Rechte bei Mängeln oder Bauverzug.