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Das Bauträgerrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Bauträgern, Investoren und Käufern von Neubauten oder Eigentumswohnungen. Es sorgt dafür, dass Bauvorhaben rechtssicher umgesetzt und Käufer geschützt werden.

Rechtliche Grundlagen

  • Grundlage bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere §§ 650a bis 650v zu Werkverträgen im Bauwesen.

  • Der Bauträger ist verpflichtet, Bauleistungen nach Vertrag zu erbringen und für Mängel einzustehen.

  • Verträge müssen detaillierte Angaben zu Bauweise, Fertigstellung, Zahlungsplänen und Übergabe enthalten.

 

Typische Inhalte eines Bauträgervertrags

  • Leistungsbeschreibung und Baupläne

  • Bauzeit und Fertigstellungstermine

  • Zahlungsmodalitäten, z. B. Abschlagszahlungen

  • Regelungen zu Gewährleistung, Mängelansprüchen und Haftung

  • Rücktrittsrechte und Sicherheiten für den Käufer

 

Tipp: Prüfen Sie Bauträgerverträge sorgfältig, bevor Sie unterschreiben. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie zu Vertragsinhalten, prüfen Zahlungspläne und sichern Ihre Rechte bei Mängeln oder Bauverzug.