+49 7322 1488781 buero@kanzlei-kuebler.biz

Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung erfolgt, wenn eine Vertragspartei das Arbeitsverhältnis einseitig beendet. Dies kann sowohl durch den Arbeitgeber als auch durch den Arbeitnehmer geschehen. Kündigungen müssen die gesetzlichen oder vertraglichen Vorgaben einhalten, um wirksam zu sein.

Rechtliche Grundlagen

  • Die Kündigung muss schriftlich erfolgen; eine mündliche Kündigung ist unwirksam.

  • Für ordentliche Kündigungen gelten Kündigungsfristen, die sich aus dem Arbeitsvertrag oder dem Gesetz ergeben.

  • Arbeitnehmer genießen in vielen Fällen Kündigungsschutz, insbesondere nach dem Kündigungsschutzgesetz.

  • Besondere Schutzrechte bestehen für Schwangere, Schwerbehinderte und Mitglieder des Betriebsrats.

 

Arten der Kündigung

  • Ordentliche Kündigung: Fristgerechte Beendigung unter Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen.

  • Außerordentliche Kündigung: Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund, etwa bei grobem Fehlverhalten.

  • Änderungskündigung: Beendigung des bisherigen Vertrags mit gleichzeitiger Angebot eines neuen Arbeitsvertrags zu geänderten Bedingungen.

 

Tipp: Reagieren Sie sofort, wenn Sie eine Kündigung erhalten. Die Frist für eine Kündigungsschutzklage beträgt nur drei Wochen. Unsere Rechtsanwälte prüfen die Wirksamkeit und setzen Ihre Rechte durch.