Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erfolgt nicht immer durch Kündigung. Es gibt verschiedene alternative Wege, die häufig mehr Flexibilität bieten und Konflikte vermeiden.
Mögliche Formen der Beendigung außerhalb einer Kündigung
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Aufhebungsvertrag: Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren einvernehmlich das Ende des Arbeitsverhältnisses.
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Befristung: Der Vertrag endet automatisch, wenn die vereinbarte Zeit abläuft oder ein bestimmter Zweck erreicht wird.
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Anfechtung: Bei Täuschung oder Drohung kann der Arbeitsvertrag angefochten werden.
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Tod des Arbeitnehmers: Das Arbeitsverhältnis endet automatisch ohne Kündigung.
Rechtliche Grundlagen
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Für Aufhebungsverträge ist die Schriftform vorgeschrieben.
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Beide Parteien müssen freiwillig zustimmen; Druck oder Zwang machen die Vereinbarung anfechtbar.
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Bei befristeten Verträgen sind die Regeln des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zu beachten.
Folgen für Arbeitnehmer
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Bei Aufhebungsverträgen kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängen.
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Endet der Vertrag durch Befristung, entfällt dieser Nachteil, sofern die Befristung rechtmäßig war.
Tipp: Lassen Sie einen Aufhebungsvertrag immer von einem Rechtsanwalt prüfen. Unsere Rechtsanwälte sorgen dafür, dass Sie keine Ansprüche verlieren und eine faire Abfindung erhalten.