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Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses erfolgt nicht immer durch Kündigung. Es gibt verschiedene alternative Wege, die häufig mehr Flexibilität bieten und Konflikte vermeiden.

Mögliche Formen der Beendigung außerhalb einer Kündigung

  • Aufhebungsvertrag: Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren einvernehmlich das Ende des Arbeitsverhältnisses.

  • Befristung: Der Vertrag endet automatisch, wenn die vereinbarte Zeit abläuft oder ein bestimmter Zweck erreicht wird.

  • Anfechtung: Bei Täuschung oder Drohung kann der Arbeitsvertrag angefochten werden.

  • Tod des Arbeitnehmers: Das Arbeitsverhältnis endet automatisch ohne Kündigung.

 

Rechtliche Grundlagen

  • Für Aufhebungsverträge ist die Schriftform vorgeschrieben.

  • Beide Parteien müssen freiwillig zustimmen; Druck oder Zwang machen die Vereinbarung anfechtbar.

  • Bei befristeten Verträgen sind die Regeln des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zu beachten.

 

Folgen für Arbeitnehmer

  • Bei Aufhebungsverträgen kann die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängen.

  • Endet der Vertrag durch Befristung, entfällt dieser Nachteil, sofern die Befristung rechtmäßig war.

 

Tipp: Lassen Sie einen Aufhebungsvertrag immer von einem Rechtsanwalt prüfen. Unsere Rechtsanwälte sorgen dafür, dass Sie keine Ansprüche verlieren und eine faire Abfindung erhalten.