Ein Betriebsübergang liegt vor, wenn ein Unternehmen oder ein Betriebsteil auf einen neuen Inhaber übergeht. Dabei bleibt die wirtschaftliche Einheit bestehen, und der neue Arbeitgeber führt den Betrieb im Wesentlichen unverändert weiter. Für Arbeitnehmer entstehen dabei besondere Rechte und Pflichten.
Rechtliche Grundlagen
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Die Vorschriften zum Betriebsübergang finden sich in § 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
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Arbeitsverhältnisse gehen automatisch auf den neuen Arbeitgeber über. Eine Zustimmung des Arbeitnehmers ist nicht erforderlich.
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Der bisherige und der neue Arbeitgeber müssen die Arbeitnehmer rechtzeitig und vollständig informieren.
Folgen für Arbeitnehmer
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Alle bisherigen Arbeitsbedingungen bleiben grundsätzlich erhalten.
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Kündigungen wegen des Betriebsübergangs sind unwirksam.
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Arbeitnehmer haben ein Widerspruchsrecht: Sie können dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses innerhalb eines Monats nach Zugang der Information widersprechen.
Informationspflicht des Arbeitgebers
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Gründe für den Übergang
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Rechtliche, wirtschaftliche und soziale Folgen
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Geplante Maßnahmen im Hinblick auf die Arbeitnehmer
Tipp: Lassen Sie die Information zum Betriebsübergang sorgfältig prüfen, bevor Sie reagieren. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie zu Ihren Rechten und unterstützen bei einem möglichen Widerspruch.