Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) regelt die Mitbestimmung der Arbeitnehmer im Betrieb. Es bildet die rechtliche Grundlage für die Arbeit von Betriebsräten und beschreibt deren Rechte, Pflichten und Zuständigkeiten.
Das Gesetz gilt für Betriebe mit mindestens fünf ständig wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen mindestens drei wählbar sind. Sobald diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Betriebsrat gewählt werden.
Zu den wichtigsten Aufgaben eines Betriebsrats zählen:
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Mitbestimmung bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten
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Überwachung der Einhaltung von Gesetzen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen
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Vertretung der Interessen der Belegschaft
Tipp: Bei Fragen zur Gründung eines Betriebsrats, bei Konflikten zwischen Geschäftsleitung und Betriebsrat oder bei rechtlichen Unsicherheiten unterstützen Rechtsanwälte für Arbeitsrecht zuverlässig und kompetent.
Beispiele aus der Praxis:
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Ein Betrieb mit über 20 Mitarbeitern gründet einen Betriebsrat.
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Streit um Arbeitszeiten oder Versetzungen wird unter Beteiligung des Betriebsrats geklärt.
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Der Arbeitgeber will eine Betriebsänderung vornehmen – der Betriebsrat muss beteiligt werden.