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Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmervertretungen, insbesondere Betriebsräten. Es sorgt für Mitbestimmung und Beteiligung der Beschäftigten bei betrieblichen Entscheidungen.

Rechtliche Grundlagen

  • Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) bildet die gesetzliche Grundlage.

  • Betriebsräte vertreten die Interessen der Arbeitnehmer und haben Mitbestimmungsrechte bei sozialen, personellen und wirtschaftlichen Angelegenheiten.

  • Arbeitgeber müssen Betriebsräte frühzeitig informieren und bei wichtigen Entscheidungen anhören.

 

Rechte und Pflichten

  • Mitbestimmung bei Arbeitszeitregelungen, Urlaubsplanung, Einführung neuer Arbeitsmethoden und Sozialplänen

  • Anhörungsrechte bei Kündigungen und Versetzungen

  • Beteiligung bei betrieblichen Umstrukturierungen oder Betriebsänderungen

  • Betriebsräte müssen die Interessen der Belegschaft vertreten und gleichzeitig das Wohl des Unternehmens berücksichtigen

 

Tipp: Prüfen Sie, wie Mitbestimmungsrechte im Betrieb umgesetzt werden. Unsere Rechtsanwälte beraten Arbeitnehmer und Betriebsräte zu Rechten, Pflichten und Gestaltung von Betriebsvereinbarungen.