Ein Bürgschaftsvertrag ist eine rechtliche Vereinbarung, bei der sich eine Person (der Bürge) verpflichtet, für die Schulden eines Dritten (des Hauptschuldners) einzustehen, wenn dieser nicht zahlt. Der Bürgschaftsvertrag ist im §§ 765 ff. BGB geregelt.
Die Bürgschaft dient dazu, dem Gläubiger Sicherheit zu geben – z. B. bei Mietverhältnissen, Krediten oder Ratenzahlungen. Sie ist nur gültig, wenn sie schriftlich abgeschlossen wird.
Wichtige Formen:
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Ausfallbürgschaft: Der Bürge haftet nur, wenn der Gläubiger nachweist, dass der Hauptschuldner nicht zahlen kann.
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Selbstschuldnerische Bürgschaft: Der Bürge haftet sofort – ohne dass der Gläubiger zuerst gegen den Schuldner vorgehen muss.
Tipp: Eine Bürgschaft kann große finanzielle Folgen haben. Rechtsanwälte für Vertragsrecht oder Bankrecht prüfen, ob der Vertrag wirksam und rechtlich sinnvoll ist – oder helfen im Streitfall, z. B. bei der Inanspruchnahme des Bürgen.
Beispiele aus der Praxis:
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Eltern übernehmen eine Bürgschaft für die Mietwohnung ihres studierenden Kindes.
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Eine Bank verlangt eine selbstschuldnerische Bürgschaft für einen Unternehmenskredit.
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Ein Bürge wird vom Gläubiger in Anspruch genommen und möchte prüfen, ob das zulässig ist.