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Die Einfriedungspflicht beschreibt die gesetzliche oder vertraglich vereinbarte Verpflichtung eines Grundstückseigentümers, sein Grundstück mit einem Zaun, einer Mauer oder Hecke zu begrenzen. Ziel ist es, Grundstücke klar voneinander abzugrenzen und Konflikte zu vermeiden. Ob und in welchem Umfang eine Einfriedungspflicht besteht, ergibt sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), aus Nachbarrechtsgesetzen der Bundesländer oder aus städtebaulichen Vorschriften und Bebauungsplänen.

Relevante Regelungsinhalte

  • Landesnachbarrechtsgesetze regeln, wann eine Einfriedung erforderlich ist

  • Art und Höhe der Einfriedung richten sich oft nach der örtlichen Übung oder kommunalen Vorgaben

  • Die Kosten trägt grundsätzlich der Eigentümer, der zur Einfriedung verpflichtet ist – es sei denn, das Gesetz sieht eine Kostenteilung vor

  • Es besteht keine allgemeine Pflicht zur Einfriedung, außer sie ist gesetzlich, behördlich oder durch Vereinbarung vorgeschrieben

  • Bei gemeinsam genutzten Grundstücksgrenzen kann eine sogenannte gemeinsame Einfriedungspflicht bestehen

 

Die Einfriedung darf weder optisch noch funktional das Nachbargrundstück unzumutbar beeinträchtigen. Streitigkeiten entstehen häufig durch Höhe, Material oder Zustand bestehender Zäune oder Mauern.

Tipp: Bei Fragen zur Einfriedungspflicht, zur Zulässigkeit bestimmter Bauweisen oder bei Meinungsverschiedenheiten mit Nachbarn helfen Rechtsanwälte für Nachbarrecht oder öffentliches Baurecht, die geltenden Vorschriften zu prüfen und rechtssichere Lösungen zu finden.

Beispiele aus der Praxis

  • Ein Grundstückseigentümer errichtet ohne Absprache einen zwei Meter hohen Sichtschutzzaun – der Nachbar verlangt Rückbau wegen Überschreitung der zulässigen Höhe

  • Ein Grundstück grenzt an eine stark befahrene Straße – aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorgaben besteht eine behördlich angeordnete Einfriedungspflicht

  • In einem Neubaugebiet ist in der Gestaltungssatzung eine bestimmte Zaunart vorgeschrieben – ein Eigentümer weicht ab, die Gemeinde fordert Anpassung