Die Entziehung der Fahrerlaubnis im Strafverfahren bedeutet, dass ein Gericht einem Fahrer das Recht entzieht, ein Fahrzeug zu führen. Diese Maßnahme geht über ein Fahrverbot hinaus, weil die Fahrerlaubnis komplett erlischt. Damit verbunden ist in der Regel eine Sperrfrist, innerhalb derer keine neue Fahrerlaubnis erteilt werden darf.
Rechtliche Grundlagen
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Die Entziehung richtet sich nach § 69 StGB
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Sie erfolgt, wenn der Täter sich als ungeeignet zum Führen von Fahrzeugen erweist
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Typische Fälle sind Trunkenheitsfahrten, Drogenfahrten oder besonders grobe Verkehrsverstöße
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Neben der Entziehung ordnet das Gericht oft eine Sperrfrist von sechs Monaten bis zu fünf Jahren an, in Extremfällen sogar dauerhaft
Folgen für Betroffene
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Mit der Entziehung verliert die Fahrerlaubnis sofort ihre Gültigkeit
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Nach Ablauf der Sperrfrist müssen Betroffene die Fahrerlaubnis neu beantragen
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Die Behörde verlangt häufig eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU)
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Wer trotz Entziehung fährt, begeht eine Straftat wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis
Tipp: Nehmen Sie eine drohende Entziehung der Fahrerlaubnis nicht auf die leichte Schulter. Unsere Rechtsanwälte für Verkehrsrecht prüfen die Vorwürfe, begleiten Sie im Strafverfahren und setzen sich für den Erhalt Ihrer Fahrerlaubnis ein.