Fahrerflucht bedeutet, dass ein Unfallbeteiligter den Unfallort verlässt, ohne seine Personalien anzugeben oder auf die Polizei zu warten. Das Gesetz bezeichnet dieses Verhalten als „unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“. Wer sich so verhält, begeht eine Straftat.
Rechtliche Grundlagen
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Jeder Unfallbeteiligte muss anhalten, seine Daten nennen und bei Bedarf Hilfe leisten
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Das gilt sowohl bei schweren Unfällen als auch bei kleinen Blechschäden
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Wer den Unfallort trotzdem verlässt, riskiert Geldstrafe, Punkte in Flensburg und sogar den Entzug der Fahrerlaubnis
Tipp: Bleiben Sie nach einem Unfall immer am Unfallort und informieren Sie sofort die Polizei. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie, wenn Ihnen Fahrerflucht vorgeworfen wird oder Sie rechtliche Schritte einleiten möchten.
Beispiele aus der Praxis
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Ein Autofahrer stößt auf einem Parkplatz gegen ein anderes Fahrzeug und fährt weg; unsere Rechtsanwälte prüfen, wie sich eine Strafe reduzieren lässt
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Nach einem nächtlichen Zusammenstoß verlässt eine Fahrerin den Unfallort aus Panik; unsere Rechtsanwälte helfen, die Folgen rechtlich abzumildern