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Der Führerscheinentzug bedeutet, dass jemand die Fahrerlaubnis vollständig verliert. Wer den Führerschein entzogen bekommt, darf kein Fahrzeug mehr führen – im Gegensatz zum Fahrverbot, das nur für eine bestimmte Zeit gilt.

Ein Führerscheinentzug kann erfolgen bei:

  • Alkoholfahrten oder Drogen am Steuer

  • Wiederholten schweren Verkehrsverstößen

  • Ungeeignetheit zum Fahren (z. B. gesundheitliche Gründe)

  • Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr

Nach dem Entzug muss die betroffene Person oft eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen, um den Führerschein neu zu beantragen. Das kann mehrere Monate oder sogar Jahre dauern.

Tipp: Bei drohendem Führerscheinentzug oder einer MPU-Anordnung helfen Rechtsanwälte für Verkehrsrecht, die Erfolgschancen zu prüfen und rechtzeitig gegen Maßnahmen vorzugehen.

Beispiele aus der Praxis:

  • Ein Fahrer wird mit 1,6 Promille Alkohol am Steuer erwischt → Führerscheinentzug

  • Jemand fährt trotz Fahrverbot → Entzug der Fahrerlaubnis droht

  • Die Behörde ordnet eine MPU wegen Drogenkonsums an