Der Führerscheinentzug bedeutet, dass jemand die Fahrerlaubnis vollständig verliert. Wer den Führerschein entzogen bekommt, darf kein Fahrzeug mehr führen – im Gegensatz zum Fahrverbot, das nur für eine bestimmte Zeit gilt.
Ein Führerscheinentzug kann erfolgen bei:
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Alkoholfahrten oder Drogen am Steuer
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Wiederholten schweren Verkehrsverstößen
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Ungeeignetheit zum Fahren (z. B. gesundheitliche Gründe)
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Straftaten im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr
Nach dem Entzug muss die betroffene Person oft eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen, um den Führerschein neu zu beantragen. Das kann mehrere Monate oder sogar Jahre dauern.
Tipp: Bei drohendem Führerscheinentzug oder einer MPU-Anordnung helfen Rechtsanwälte für Verkehrsrecht, die Erfolgschancen zu prüfen und rechtzeitig gegen Maßnahmen vorzugehen.
Beispiele aus der Praxis:
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Ein Fahrer wird mit 1,6 Promille Alkohol am Steuer erwischt → Führerscheinentzug
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Jemand fährt trotz Fahrverbot → Entzug der Fahrerlaubnis droht
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Die Behörde ordnet eine MPU wegen Drogenkonsums an