Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers oder Verkäufers, dass ein Produkt über einen bestimmten Zeitraum mangelfrei funktioniert. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern wird zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung angeboten.
Die Garantie gibt dem Käufer das Recht auf:
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Reparatur
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Ersatzlieferung
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Geld zurück (je nach Garantiebedingungen)
Wichtig: Jede Garantie hat eigene Bedingungen – z. B. zur Dauer, zu ausgeschlossenen Schäden oder zur Pflicht, das Produkt richtig zu verwenden. Häufig gilt: Nur mit Garantieurkunde oder Kaufbeleg gibt es eine Leistung.
Beispiel: Ein Fernseher hat 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung, aber 5 Jahre Herstellergarantie auf das Display – ein echter Mehrwert für den Käufer.
Tipp: Wenn eine Garantie nicht eingehalten oder abgelehnt wird, können Rechtsanwälte für Vertragsrecht oder Verbraucherrecht prüfen, ob die Ablehnung rechtens ist – und helfen, Ansprüche durchzusetzen.
Beispiele aus der Praxis:
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Der Hersteller lehnt Garantieleistung wegen angeblicher falscher Nutzung ab.
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Eine verlängerte Garantie wurde versprochen, aber nicht schriftlich bestätigt.
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Der Kunde möchte wissen, ob die Garantie bei Weiterverkauf noch gilt.