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Gewährleistung

Die Gewährleistung ist das gesetzliche Recht eines Käufers, eine mangelhafte Ware oder Leistung nachbessern, umtauschen oder den Kaufpreis mindern zu lassen. Sie gilt automatisch bei jedem Kaufvertrag – unabhängig davon, ob der Verkäufer eine Garantie anbietet.

Die Gewährleistungsfrist beträgt in der Regel zwei Jahre ab Übergabe der Ware. Innerhalb der ersten 12 Monate wird vermutet, dass der Mangel schon beim Kauf vorlag. Danach muss der Käufer nachweisen, dass der Fehler nicht selbst verursacht wurde.

Unterschied zur Garantie:
Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Herstellers oder Verkäufers. Die Gewährleistung dagegen ist gesetzlich vorgeschrieben und gilt immer.

Tipp: Bei Problemen mit mangelhaften Produkten oder Streitigkeiten mit Händlern können Rechtsanwälte prüfen, welche Ansprüche auf Reparatur, Austausch oder Rücktritt bestehen.

Beispiele für Gewährleistung im Alltag:

  • Ein neu gekauftes Smartphone hat nach kurzer Zeit einen Defekt → Anspruch auf Reparatur oder Ersatz.

  • Bei einem Online-Kauf kommt beschädigte Ware an → Käufer kann Nacherfüllung verlangen.

  • Eine neu gekaufte Waschmaschine funktioniert von Anfang an nicht richtig → Anspruch auf Gewährleistung.