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Die Gewerbeordnung (GewO) ist ein deutsches Gesetz. Es regelt die Ausübung von Gewerben – also selbstständiger, erlaubter und auf Dauer angelegter wirtschaftlicher Tätigkeit.

Wer in Deutschland ein Gewerbe betreiben will, muss dies bei der zuständigen Behörde anmelden. Die GewO legt fest, was erlaubt ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und wann ein Gewerbe verboten werden kann.

Wichtige Inhalte der GewO sind:

  • Gewerbeanmeldung und -abmeldung

  • Pflichten von Gewerbetreibenden

  • Gewerbeuntersagung bei Unzuverlässigkeit

  • Sonderregelungen für bestimmte Berufe (z. B. Gaststätten, Handwerker)

 

Die GewO gilt nicht für freie Berufe wie Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten. Sie betrifft nur gewerbliche Tätigkeiten im Sinne des Gesetzes.

Tipp: Bei Problemen mit der Gewerbeanmeldung, Untersagungsverfahren oder Sondergenehmigungen können Rechtsanwälte helfen, rechtliche Klarheit zu schaffen und Widerspruch einzulegen.

Beispiele aus der Praxis:

  • Ein Handwerker meldet sein Gewerbe beim Ordnungsamt an.

  • Ein Imbiss benötigt eine Gaststättenerlaubnis.

  • Ein Unternehmen bekommt eine Untersagungsverfügung – dagegen hilft oft ein Anwalt.