Der Gleichbehandlungsgrundsatz verpflichtet Arbeitgeber, alle Arbeitnehmer fair und gleich zu behandeln, damit niemand aufgrund von Alter, Geschlecht, Religion, Behinderung oder anderen Merkmalen benachteiligt wird. Er sorgt dafür, dass Personalentscheidungen transparent und gerecht ablaufen, und stärkt das Betriebsklima, weil Mitarbeiter sich sicher und respektiert fühlen. Außerdem hilft der Grundsatz, Konflikte zu vermeiden, sodass das Arbeitsumfeld harmonisch bleibt.
Rechtliche Grundlagen
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Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Arbeitnehmer, damit Diskriminierungen vermieden werden
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Arbeitgeber treffen alle Entscheidungen zu Einstellungen, Beförderungen, Arbeitszeiten und Kündigungen nach einheitlichen Kriterien, sodass Fairness gewährleistet ist
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Wenn ein Verstoß auftritt, können Mitarbeiter Schadensersatz fordern, und Unternehmen müssen die Folgen tragen
Tipp: Prüfen Sie Ihre Arbeitsbedingungen genau, wenn Sie Diskriminierung vermuten, denn nur so können Sie Ihre Rechte sichern. Unsere Rechtsanwälte für Arbeitsrecht unterstützen Sie dabei, faire Arbeitsbedingungen durchzusetzen.
Beispiele aus der Praxis
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Ein Unternehmen gewährt Männern und Frauen die gleichen Aufstiegschancen, sodass Diskriminierung ausgeschlossen bleibt
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Unsere Rechtsanwälte beraten Mitarbeiter, die sich benachteiligt fühlen, damit sie ihre Ansprüche erfolgreich geltend machen