Wenn zwei benachbarte Grundstücke eine unklare oder strittige Grenze haben, bietet § 919 BGB die Möglichkeit zur sogenannten Grenzregelung. Diese Regelung ermöglicht es beiden Eigentümern, eine eindeutige und rechtsverbindliche Grenzfestlegung herbeizuführen. Gerade in älteren Baugebieten, bei Grundstücksteilungen oder fehlenden Katastereinträgen ist diese Vorschrift von hoher praktischer Relevanz.
Rechtliche Grundlagen und Voraussetzungen
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§ 919 BGB erlaubt es jedem Eigentümer, vom Nachbarn eine Mitwirkung an der Grenzregelung zu verlangen
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Voraussetzung ist, dass die Grundstücksgrenze unklar, streitig oder nicht feststellbar ist
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Beide Parteien müssen sich über den Verlauf der neuen Grenze einvernehmlich einigen – notfalls unter Mitwirkung des Gerichts
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Die neue Grenze muss den örtlichen Gegebenheiten und den Interessen beider Grundstückseigentümer angemessen Rechnung tragen
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Die getroffene Einigung wird anschließend notariell beurkundet und im Grundbuch vermerkt
Da Grenzregelungen dauerhaft wirken, sollten sie stets wohlüberlegt und rechtlich abgesichert erfolgen. Besonders dann, wenn auch bauliche Anlagen betroffen sind, kann eine Grenzfestlegung erhebliche rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Tipp: Wenn die Grenze zu Ihrem Nachbargrundstück unklar ist oder regelmäßig zu Streit führt, sollten Sie frühzeitig eine Grenzregelung prüfen. Rechtsanwälte für Immobilienrecht oder Nachbarrecht unterstützen Sie bei der rechtssicheren Abwicklung, führen Vergleichsverhandlungen und vertreten Sie im Grenzregelungsverfahren.
Beispiele aus der Praxis
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Zwei benachbarte Gartenbesitzer streiten über den Verlauf der Grundstücksgrenze – durch § 919 BGB erzielen sie eine neue, eindeutige Regelung
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Ein Zaun wurde vor Jahrzehnten versetzt gebaut – die tatsächliche Grenze liegt weiter westlich. Die Parteien einigen sich auf eine neue Grenzlinie mit notariellem Vertrag
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Bei einer Erbteilung ist die Grenze unklar – die neuen Eigentümer regeln die Grenze gemeinsam per Grenzregelung