Halterhaftung bedeutet, dass der Fahrzeughalter für Schäden haftet, die durch sein Fahrzeug verursacht werden. Das gilt auch dann, wenn er selbst nicht am Unfall beteiligt war. Die Haftung schützt Opfer und sorgt dafür, dass Schäden schnell ausgeglichen werden.
Rechtliche Grundlagen
-
Nach § 7 StVG haftet der Halter für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Betrieb seines Fahrzeugs entstehen
-
Die Haftung kann durch Versicherungen wie die Kfz-Haftpflicht abgedeckt werden
-
Halter müssen dafür sorgen, dass ihr Fahrzeug verkehrssicher ist
Tipp: Melden Sie jeden Schaden sofort Ihrer Versicherung und dokumentieren Sie alle Umstände genau. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie, wie Sie Haftungsrisiken minimieren und Ihre Rechte wahren.
Beispiele aus der Praxis
-
Ein geparktes Fahrzeug verursacht einen Unfall; unsere Rechtsanwälte unterstützen den Halter bei der Regulierung des Schadens
-
Bei Streitigkeiten mit Versicherungen helfen unsere Rechtsanwälte, Ansprüche korrekt durchzusetzen