Der Immissionsschutz dient dem Schutz von Menschen, Tieren, Pflanzen, Luft, Wasser und Boden vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Dazu gehören zum Beispiel Lärm, Abgase, Gerüche, Erschütterungen oder Strahlung.
Die rechtliche Grundlage bildet das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Es legt fest, wann eine Immission als unzulässig oder gesundheitsgefährdend gilt und welche Grenzwerte eingehalten werden müssen. Besonders wichtig ist der Immissionsschutz bei Industrieanlagen, Verkehr, Bauvorhaben oder in der Landwirtschaft.
Behörden prüfen in Genehmigungsverfahren, ob der Immissionsschutz eingehalten wird. Nachbarn können sich gegen unzumutbare Belastungen wehren, zum Beispiel bei zu hohem Baustellenlärm oder Gestank durch Betriebe.
Tipp: Bei Konflikten über Lärm, Gerüche oder Luftverschmutzung helfen Rechtsanwälte für Umweltrecht oder Verwaltungsrecht, die Sachlage zu prüfen und rechtliche Schritte einzuleiten.
Beispiele aus der Praxis:
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Eine neue Fabrik wird nur genehmigt, wenn der Lärmschutz sichergestellt ist.
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Anwohner klagen über Geruchsbelästigung durch eine Biogasanlage.
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Ein Bauprojekt wird gestoppt, weil es zu viele Feinstaubemissionen verursacht.