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Die Insolvenz am Bau beschreibt die Zahlungsunfähigkeit eines Bauunternehmens während eines laufenden Projekts. Sie kann zu Bauverzögerungen, Leistungsverweigerungen oder finanziellen Verlusten für Auftraggeber und Subunternehmer führen.

Rechtliche Grundlagen

  • Grundlage bilden die Insolvenzordnung (InsO) und §§ 650a ff. BGB für Bauverträge.

  • Bei Insolvenz muss ein Insolvenzantrag gestellt werden; das Insolvenzgericht bestellt einen Insolvenzverwalter.

  • Auftraggeber haben Anspruch auf Sicherheiten, Abschlagszahlungen oder Ersatzleistungen, wenn die Vertragserfüllung gefährdet ist.

 

Typische Folgen einer Insolvenz am Bau

  • Unterbrechung oder Verzögerung der Bauarbeiten

  • Nichtzahlung von Löhnen oder Rechnungen

  • Gefahr von Baumängeln oder unvollendeten Bauwerken

  • Anspruch auf Sicherheiten oder Schadensersatz durch Bauherren

 

Tipp: Prüfen Sie laufende Bauprojekte regelmäßig und lassen Sie Sicherheiten wie Bürgschaften einfordern. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie bei Insolvenzfällen, vertreten Ihre Ansprüche und sichern Ihre Rechte gegenüber insolventen Bauunternehmen.