Die Kaskoversicherung schützt Fahrzeughalter vor Schäden am eigenen Auto. Während die Haftpflichtversicherung nur Schäden an Dritten abdeckt, übernimmt die Kaskoversicherung Kosten für Reparaturen oder den Ersatz des Fahrzeugs. Man unterscheidet zwischen Teilkasko und Vollkasko.
Leistungen der Kaskoversicherung
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Teilkaskoversicherung deckt Schäden durch Diebstahl, Brand, Glasbruch, Wildunfälle oder Naturereignisse wie Sturm oder Hagel.
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Vollkaskoversicherung übernimmt zusätzlich selbst verursachte Unfallschäden und Schäden durch Vandalismus.
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Je nach Tarif können auch Zusatzleistungen wie Neuwertentschädigung oder erweiterter Schutz enthalten sein.
Rechtliche Grundlagen
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Die Kaskoversicherung gehört zu den freiwilligen Versicherungen, sie ist also keine gesetzliche Pflicht.
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Grundlage bilden die Versicherungsbedingungen (AKB) und das Versicherungsvertragsgesetz (VVG).
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Versicherer können Leistungen kürzen, wenn der Fahrer grob fahrlässig handelt, etwa bei Alkohol am Steuer.
Tipp: Vergleichen Sie Tarife regelmäßig und prüfen Sie die Bedingungen genau. Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen, wenn ein Versicherer Leistungen kürzt oder ablehnt.
Beispiele aus der Praxis
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Ein Autofahrer verursacht selbst einen Unfall. Die Vollkaskoversicherung übernimmt die Reparaturkosten.
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Nach einem Sturm beschädigen herabfallende Äste ein Auto. Die Teilkasko deckt den Schaden.
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Eine Versicherung verweigert die Zahlung wegen angeblicher grober Fahrlässigkeit. Unsere Rechtsanwälte setzen Ansprüche erfolgreich durch.