Die Kaution ist eine Sicherheitsleistung, die Mieter bei Beginn eines Mietverhältnisses an den Vermieter zahlen. Sie soll mögliche Schäden an der Wohnung, offene Mietzahlungen oder Nebenkosten-Nachforderungen absichern.
Höhe der Kaution:
Laut § 551 BGB darf die Mietkaution höchstens drei Monatskaltmieten betragen. Der Mieter kann sie in drei gleichen Raten zahlen – die erste Rate ist mit Mietbeginn fällig.
Anlage der Kaution:
Der Vermieter muss die Kaution zinsbringend und getrennt vom eigenen Vermögen anlegen. Am Ende des Mietverhältnisses erhält der Mieter die Kaution inklusive Zinsen zurück – abzüglich eventueller berechtigter Forderungen.
Rückzahlung der Kaution:
Die Rückzahlung erfolgt nach Ende des Mietverhältnisses, meist innerhalb von 3 bis 6 Monaten, je nachdem, ob noch Nachzahlungen ausstehen (z. B. Betriebskostenabrechnung).
Tipp: Bei Streit über die Kautionshöhe, zu späte Rückzahlung oder unberechtigte Einbehalte helfen Rechtsanwälte für Mietrecht, die Ansprüche zu prüfen und durchzusetzen.
Beispiele aus der Praxis:
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Der Mieter hat alle Schäden beseitigt, aber der Vermieter behält die Kaution ein – unzulässig.
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Eine zu hohe Kaution wurde gefordert – gesetzlich ist die Grenze klar geregelt.
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Nach Auszug wird die Kaution erst Monate später ausgezahlt – das kann rechtlich problematisch sein.